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Zusammenarbeit zwischen AKDB und dem Land Hessen

AKDB entwickelt für Hessen EfA-Dienst „Fahrtenschreiber“

23.03.20224 Minuten18
IT/DigitalisierungOZG/EfAE-Government

Ende November 2021 haben die AKDB und das Land Hessen vereinbart, gemeinsam den Online-Fachdienst „Fahrtenschreiber“ für die drei Kartenarten Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarte nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA) zu entwickeln. Ein Klick-Dummy ist fertiggestellt und die Vorbereitungen für den bundesweiten Rollout laufen bereits. Der fertige Fachdienst soll Ende 2022 in ganz Deutschland zur Nachnutzung bereitgestellt werden. Jedes Jahr können dann 250.000 Anträge von Berufskraftfahrern unkompliziert online gestellt werden.

Ganz im Sinne des arbeitsteiligen EfA-Prinzips arbeitet die AKDB seit Ende November 2021 für das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen an der Bereitstellung einer Online-Antragsstrecke, die Unternehmen, Kraftfahrern und Behörden Zeit und Aufwand ersparen wird. Dabei handelt es sich um Anträge im Bereich Fahrtenschreiber. Damit sind Erstbeantragung, Ersatz und Erneuerung dreier Arten von Karten gemeint: Fahrer-, Unternehmens- und Werkstattkarte. Jährlich stellen fast 250.000 Kraftfahrer und Unternehmen sowie Werkstätten diese Anträge häufig noch auf Papier an TÜV, DEKRA oder Fahrerlaubnisbehörden.

Alle seit 2006 neu zugelassenen Lkw über 3,5 Tonnen, die gewerblich genutzt werden, müssen mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sein. Dieser zeichnet im Gerät und auf der Fahrerkarte wichtige Daten zu Fahrzeiten, gefahrener Geschwindigkeit sowie zurückgelegten Kilometern auf. Jeder Kraftfahrer ist selbst dafür verantwortlich, eine Fahrerkarte zu erwerben und eine gültige vorzuzeigen, etwa bei polizeilichen Kontrollen.

Ein Klick-Dummy über den neuen Antragsprozess ist bereits erarbeitet worden. In einem nächsten Schritt wird ein „Minimal Viable Product“ entstehen, und Ende 2022 soll der fertige Online-Antrag allen interessierten Bundesländern und ihren Behörden zur Verfügung stehen. Er wird über Schnittstellen an Fachverfahren in den zuständigen Behörden angebunden sein, um Antragstellerinnen und Antragsstellern sowie Sachbearbeitenden einen durchgängig digitalen Ende-zu-Ende-Prozess zu bieten.

Das EfA-Prinzip wurde vom Bundesinnenministerium ausgerufen: Es gibt vor, dass E-Government-Dienste in einem Bundesland entwickelt und allen anderen Bundesländern zur Nutzung bereitgestellt werden. Das spart Ressourcen und bringt Online-Fachdienste schneller in die Fläche und damit zu den Bürgerinnen und Bürgern. So soll das Onlinezugangsgesetz effizient umgesetzt werden.

Katja Kümmel, Referatsleiterin Digitalisierung im Hessischen Wirtschaftsministerium: „Die AKDB-Gruppe hat seit Jahren Expertise im Bereich des Fahrtenschreibers. Davon profitieren wir jetzt in diesem Kooperationsprojekt, bei dem es darum geht, unter Berücksichtigung der Anforderungen der drei Antragstellendengruppen – Fahrer, Unternehmen und Werkstätten – zielgruppengerecht gemäß dem EfA-Prinzip benutzerfreundliche und unkomplizierte Antragslösungen zu entwickeln. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit und die Projektumsetzung im Jahr 2022.“

Christoph Kratzer, Projektkoordinator bei der AKDB, dazu: „Der Online-Antrag soll so intuitiv wie möglich zu nutzen sein. Bei Fragen der User Experience berät uns die Fachhochschule Würzburg. Wir arbeiten mit der Fakultät für Informatik und Wirtschaftsinformatik zusammen, die auch UX-Modelle fürs E-Commerce entwickelt. Ebenfalls geprüft wird der Einsatz eines Chatbots, um die Nutzung noch einfacher zu gestalten.“

Das Hessische Wirtschaftsministerium setzt für das OZG-Themenfeld Mobilität und Reisen bereits mehrere OZG-Projekte als EfA-Lösung um: Neben dem Projekt Fahrtenschreiber auch Leistungen in den Bereichen Führerschein und Personenbeförderungsgenehmigung. Bei diesen Projekten wurden bereits Anträge digitalisiert, die nun in den bundesländerübergreifenden Rollout gegeben werden. Für das Projekt Fahrtenschreiber wird momentan die Konzeptionsphase abgeschlossen. Ab April 2022 wird die Referenzimplementierung erfolgen. Eine Nachnutzung der Leistung ist ab Ende 2022 möglich; entsprechende Steuerungskreise für Nachnutzungsinteressierte wurden etabliert.

Die AKDB hat ebenfalls Erfahrung in der Entwicklung von EfA-Online-Fachdiensten. Für das Land Brandenburg wurden Dienste für Ausländerbehörden bereitgestellt: der „Antrag auf Aufenthaltstitel zum Zweck der Erwerbstätigkeit“, der „Antrag auf Daueraufenthaltsbescheinigung“ und der „Antrag auf Einbürgerung“. Sie werden Stand heute in elf Bundesländern und 104 Kommunen ausgerollt. Der „Antrag auf Aufenthaltstitel“ war der erste EfA-Online-Fachdienst, der über den FIT-Store der FITKO (Föderale IT-Kooperation) allen Bundesländern zur Verfügung gestellt wurde.

Pressesprecher der AKDB

Dr. Florian Kunstein

Tel. 089 5903-1230

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