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Aufgrund großer Resonanz im April

Weitere Webinare zur Datenschutz-Folgenabschätzung

25.05.20212 Minuten7
IT/DigitalisierungDatenschutz

Das Webinar zur Datenschutz-Folgenabschätzung, das die Gesellschaft für kommunalen Datenschutz GKDS im Auftrag der Innovationsstiftung Bayerische Kommune im April durchführte, verzeichnete mehr als 200 Teilnehmer. Auf diesen Erfolg reagieren nun AKDB und GKDS.

GKDS und AKDB haben sich kurzfristig dazu entschlossen, das Thema "Datenschutz-Folgenabschätzung" in zwei weiteren Webinaren zu vertiefen.

Nicht für jedes Verfahren ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig, das trifft gerade auf die Datenverarbeitung bei kleineren Kommunen zu. Auf jeden Fall aber ist eine Erforderlichkeitsprüfung durchzuführen, in der die Notwendigkeit einer DSFA geprüft und schriftlich dokumentiert wird. Diese Dokumentation muss der Aufsichtsbehörde bei einer Prüfung vorgelegt werden.

Das Webinar zur Erforderlichkeitsprüfung am 9. Juni 2021, 10:00-12:00 Uhr, zeigt an praktischen und anschaulichen Beispielen, wie eine Erforderlichkeitsprüfung durchzuführen und zu dokumentieren ist. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf den Unterlagen, die der Landesbeauftragte für Datenschutz in Bayern auf seiner Website sowohl zur Erforderlichkeitsprüfung als auch zur DSFA zur Verfügung stellt. Hier finden Sie dazu weitere Informationen.

Ein zweites Webinar am 16. Juni 2021, 10:00-12:00 Uhr, beschreibt das Vorgehen bei der Erstellung einer Datenschutz-Folgenabschätzung, wenn diese aus der Erforderlichkeitsprüfung resultiert. Der Referent zeigt, wie ein DSFA-Bericht auszufüllen ist und an welchen Stellen auf die Beschreibung der Verarbeitungstätigkeit (BVT) verwiesen werden kann. Er geht darauf ein, wie eine Risikoanalyse durchgeführt wird und daraus die Risikogesamtbewertung für den DSFA-Bericht erstellt wird. Teilnehmer sehen konkrete Beispiele für Risikoszenarien, Schwachstellen und Risikoquellen. Auf alle Maßnahmen, die die Risiken wirksam minimieren, wird ein besonderes Augenmerk gerichtet. Zudem werden Besonderheiten angesprochen, die zu beachten sind, wenn eine Kommune die DSFA nicht selbst durchführt, sondern sie gemäß Art. 14 (2) BayDSG von einer anderen öffentlichen Stelle wie der AKDB übernommen wird. Dabei spielt vor allem das Ausfüllen des Beiblatts zur DSFA eine Rolle. Hier finden Sie dazu weitere Informationen.

Basis der beiden Webinare sind die Vorgaben des Landesbeauftragten für Datenschutz in Bayern zur DSFA, die auch für die Beispiele herangezogen werden. Die Webinare bauen nicht aufeinander auf. Der Besuch beider Webinare ist fachlich sinnvoll; dennoch können die Webinare jeweils einzeln gebucht werden. Die Anmeldung erfolgt über das Seminarprogramm der AKDB. Die Teilnahme an den Webinaren ist kostenpflichtig.


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