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Neuerungen bei Online-Diensten im Personenstandwesen

Nahtlos digital: Online-Urkundenanforderungen

18.08.20253 Minuten10
IT/DigitalisierungE-Government

Online-Dienste im Personenstandswesen gehören zu den beliebtesten Diensten der AKDB mit Spitzenwerten von bis zu fast 10.000 Transaktionen pro Monat. Um diese vielgenutzten Dienste noch nutzerfreundlicher und effizienter zu gestalten, wurden sie im Bereich der Urkundenanforderung durch neue Features erweitert.

Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Sterbeurkunde beantragen: Mit der neuen XPersonenstand-Version ist es nun möglich, Nachweisdokumente (etwa Identiätsnachweise) als Anhang an das angeschlossene Fachverfahren AutiSta zu übermitteln. Um diese neu gewonnene Möglichkeit direkt einzubinden, hat die AKDB ihre Urkundendienste in den Funktionen „Identitätsnachweis“ und „Glaubhaftmachung“ angepasst.

Optional aktivierbarer Dokumenten-Upload für den Identitätsnachweis

Ab sofort kann ein Upload für den Identitätsnachweis der antragstellenden Person in alle Urkundendienste integriert werden. Diese Upload-Aufforderung wird verpflichtend für User angezeigt, die nicht über ein Nutzerkonto mit hohem Vertrauensniveau (eID) angemeldet sind. Der hochgeladene Identitätsnachweis wird daraufhin als Anhang in der XPersonenstand-Nachricht an AutiSta übermittelt. 

Für alle Nutzerinnen und Nutzer, die sich über ein Konto mit hohem Vertrauensniveau angemeldet haben, wird diese Upload-Möglichkeit hingegen nicht angezeigt, da deren bereits gesicherte Identifikation wie bisher in der XPersonenstand-Nachricht übertragen wird.

Nächster Schritt: Online-Übertragung von Angaben zur Glaubhaftmachung

Darauf basierend werden aktuell in einem zweiten Schritt alle Urkundendienste um den neuen Bereich „Angaben zur Glaubhaftmachung" erweitert. Dieser wird künftig sowohl ein Freitextfeld für schriftliche Begründungen als auch die Upload-Möglichkeit für Nachweisdokumente beinhalten. Die hochgeladenen Nachweisdokumente, etwa Vollmacht oder Erbschein, werden im Anhang der XPersonenstand-Nachricht an AutiSta übermittelt. Hierüber kann der User glaubhaft machen, dass er zur Anforderung der Urkunde berechtigt ist. Ob Angaben zur Glaubhaftmachung verpflichtend sind, hängt von dem Verwandtschaftsverhältnis zur Person ab, auf die die Urkunde ausgestellt werden soll. Angaben zur Glaubhaftmachung sind unter anderem dann verpflichtend, wenn die Urkunde auf Verwandte in der Seitenlinie, sonstige Verwandte oder Dritte ausgestellt wird.

Kontinuierliche Optimierungen bei den Online-Diensten der AKDB

Diese Optimierungen wurden von der AKDB basierend auf direktem Kundenfeedback gezielt umgesetzt. Die Verbesserungen erhöhen die Transparenz und Sicherheit im digitalen Antragsprozess und erleichtern für Standesämter die Bearbeitung digitaler Urkundenanforderungen.


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