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Mehrwertsteuersenkung – was kommt auf Kommunen zu?

12.06.20203 Minuten4
FinanzenIT/Digitalisierung

Mit rund 20 Mrd. Euro soll die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer die Verbraucher im Rahmen des Konjunkturpaketes entlasten. Für die Wirtschaft, aber auch für die Kommunen stellt die Umsetzung einen nicht zu unterschätzenden Aufwand dar. Die AKDB wird ihre Kunden durch Informationen und gezielte Hilfestellungen bei den notwendigen Umsetzungstätigkeiten unterstützen.

Der Koalitionsausschuss der Bundesregierung hat mit der Verlautbarung vom 3. Juni 2020 beschlossen, den Mehrwertsteuersatz vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 von 19 auf 16 Prozent und den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf 5 Prozent zu senken. Diese Änderungen bei den Umsatzsteuersätzen sind in zweifacher Hinsicht einmalig: Zum ersten Mal seit Einführung des geltenden Umsatzsteuersystems im Jahr 1968 wird der Umsatzsteuersatz gesenkt. Einmalig ist auch, dass die Änderung des Steuersatzes nur für einen begrenzten Zeitraum Anwendung finden soll.

Während Verbraucher und Ökonomen die Senkung der Mehrwertsteuer überwiegend begrüßen, weisen Teile der Wirtschaft auf den hohen Umsetzungsaufwand hin. Dieser fiel zuletzt 2007 bei der Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes von 16 auf 19 Prozent an. Auch Kommunen sind von der notwendigen Umsetzung der Steueränderung betroffen. Herausfordernd ist insbesondere die knappe noch zur Verfügung stehende Zeit und die noch nicht vorliegenden entsprechenden gesetzlichen Grundlagen.

Zum aktuellen Zeitpunkt stehen auch detailliertere Ausführungsbestimmungen vom Bundesfinanzministerium bzw. den kommunalen Spitzenverbänden aus, die spezifizieren, wie die Umsetzung in den jeweiligen Fachbereichen erfolgen soll. Unabhängig davon unterstützt die AKDB die Anwender ihrer Verfahren umfassend mit Hilfestellungen und Anleitungen. Im Wesentlichen betrifft dies:

  • OK.FIS Doppik / Kameral
  • OK.FIS Veranlagung
  • OK.CASH (nur soweit Gebühren mit Mehrwertsteuerbezug abgerechnet werden)
  • Reisekosten
  • AutiSta
  • Versorgungsunternehmen
  • TERA-Verfahren

Seit dem 9. Juni 2020 stehen im AKDB-Kundenportal Erstinformationen zu den jeweiligen Verfahren bereit, bei denen ein grundsätzlicher Anpassungsbedarf durch die Anwender besteht. Weitere aktualisierte Informationen werden dort laufend zu den jeweiligen Verfahren bereitgestellt. Hierzu zählen Video-Anleitungen, Checklisten und Anleitungen, wie die erforderlichen Steuersätze bzw. Stammdaten im Verfahren selbst geändert werden können.

Ebenso weist die AKDB auf mögliche Sonderkonstellationen hin, die zusätzliche Arbeiten notwendig werden lassen können. Selbstverständlich haben Kunden jederzeit die Möglichkeit, bestimmte Arbeiten als Dienstleistung durch die AKDB durchführen zu lassen. Mit Webinaren wird die AKDB bei der Beantwortung spezifischer Fragen unterstützen.

Auch die Rechnungsschreibung der AKDB ist durch die Senkung der Mehrwertsteuer betroffen. Die Rechnungsstellung der AKDB für steuerpflichtige Dauerleistungen (z. B. Pflege und Kundenberatung) wird um wenige Wochen verschoben und voraussichtlich im Juli 2020 erfolgen.


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