Wie bereits bei den vergangenen Wahlen bietet die AKDB Kommunalverwaltungen auch zur Kommunalwahl am 8. März 2026 den Druck der Wahlbenachrichtigungen im AKDB-Service-Rechenzentrum an.
Um Sie bei der komplexen Kommunalwahl nächstes Jahr zu entlasten, bietet Ihnen die AKDB zur Kommunalwahl 2026 wieder Produktion und Kuvertierung aus einer Hand. Sie können wieder wählen, ob Sie die Wahlbenachrichtigungsbriefe selbst an die Deutsche Post AG übergeben oder diese Aufgabe der AKDB überlassen.
Ein wichtiger Meilenstein ist Ende Januar 2026 die Erstellung der Wählerverzeichnisse durch die Einwohnermeldeämter. Danach kann der Wahlbenachrichtigungsdruck stattfinden und endet mit der Zustellung der Wahlbenachrichtigung bis zur gesetzlichen Frist am 15.02.2026.
Außerdem übernimmt die AKDB für Sie auf Wunsch die Auswertungen von Wähleradressen, sollten Parteien diese anfordern. Den aktuellen Antrag auf Wähleradressen finden Sie im AKDB-Kundenportal. Zu beachten ist, dass die Rechnungsstellung hier direkt an den Auftraggeber, z. B. eine Partei, erfolgt. Diese Auswertungen dürfen ab dem 08.09.2025 erstellt werden.
Weitere Informationen erhalten interessierte Kunden von ihren Kundenservice-Ansprechpartnern, die sie über das AKDB-Kundenportal bequem erreichen.
Voraussichtlich im September 2025 erhalten Sie weitere Informationen über das AKDB-Kundenportal.



