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Freistaat unterstützt ISM-Systeme finanziell

Förderung für Arbeitshilfe der Innovationstiftung

13.05.20222 Minuten14
IT/DigitalisierungIT-Sicherheit

Cyberangriffe haben schwerwiegende Folgen und verursachen hohe Kosten. Der Aufbau eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) ist eine präventive Maßnahme, die einen wirksamen Basis-Schutz für IT-Systeme bietet. Ein einfacher Weg zum ISMS ist die Arbeitshilfe ISK V 4.0 der Innovationsstiftung Bayerische Kommune, die nun auch finanziell vom Freistaat Bayern gefördert wird.

Seit Anfang 2020 sind bayerische Kommunen verpflichtet, ein Informationssicherheitskonzept ISK nach Art. 11 Abs. 1 BayEGovG einzuführen. Die Arbeitshilfe ISK V 4.0 der Innovationsstiftung Bayerische Kommune unterstützt kleine und mittlere Kommunen dabei. Das Ganze wird nun sogar finanziell gefördert. Denn die Neuauflage der "Richtlinie zur Förderung der Informationssicherheit durch Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems bei kommunalen Gebietskörperschaften" nennt die Arbeitshilfe ISK V 4.0 als eine von sechs förderfähigen Maßnahmen zur Einführung eines ISMS.

Die Arbeitshilfe ISK V 4.0 der Innovationsstiftung Bayerische Kommune wurde vor Kurzem überarbeitet und entspricht nun auch den aktualisierten Kriterien, die für den Erhalt des Siegels "Kommunale IT-Sicherheit" des bayerischen Landesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (LSI) erforderlich sind.

Die Umsetzung eines ISMS mit der Arbeitshilfe ISK V 4.0 wird gefördert, sofern das LSI-Siegel 2.0 noch nicht erworben wurde und bei der Kommune, die eine Förderung beantragt, nicht mehr als 150 rechnergestützte Arbeitsplätze vorhanden sind. Zuwendungsfähig ist auch die Beratung und Begleitung durch fachkundige IT?Dienstleister, wie etwa der GKDS, einem Tochterunternehmen der AKDB, die zur Implementierung eines ISMS die Arbeitshilfe ISK V 4.0 der Innovationstiftung Bayerische Kommune verwendet. Die Aufwendungen können bis zu 50 Prozent gefördert werden, bei Anschluss der Kommune an das Bayerische Behördennetz erhöht sich die Förderung um zehn Prozent.

Die Förderrichtlinie gilt bis Ende 2022. Förderanträge können bayernweit bei der Regierung von Oberfranken eingereicht werden, die auf ihrer Website Informationen und das Antragsformular bereitstellt. Der Antragsprozess ist einfach, die Bewilligung des Antrags dauert etwa vier Wochen. Nach Vorliegen des Förderbescheides müssen die Arbeiten innerhalb von 24 Monaten beendet sein.

Die Arbeitshilfe ISK V 4.0 der Innovationstiftung Bayerische Kommune ist ein einfacher Weg zur Umsetzung eines ISMS, bietet aber dennoch einen wirksamen Basisschutz. Ihr Einsatz wird nun auch finanziell gefördert. Zunehmende Bedrohungen aus dem Cyberraum lassen keine Wahl: Ein hohes IT-Sicherheitsniveau in der bayerischen Verwaltung muss nun rasch erreicht werden.


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