Die AKDB fördert nun zum wiederholten Mal die FIT-Public Management-Studie der Zeppelin Universität Friedrichshafen. Sie ist die deutschlandweit einzige empirische Untersuchung, die vergleichende Übersichten zwischen Städten und den föderalen Ebenen zur Repräsentation von Frauen in Top-Managementorganen öffentlicher Unternehmen liefert.
Die FIT-Public Management-Studie ist als Langfriststudie konzipiert und untersucht die Repräsentation von Frauen in Top-Managementorganen bei 1.966 öffentlichen Unternehmen von 69 Städten sowie der Bundes-/Landesebene.
Die AKDB fördert die Langzeitstudie der Zeppelin Universität zum wiederholten Mal. Sie wird von Prof. Dr. Ulf Papenfuß, Inhaber des Lehrstuhls für Public Management & Public Policy, geleitet. Die Daten werden seit 2018 jährlich erhoben.
„Ich freue mich, dass wir als AKDB zum zweiten Mal diese wichtige Studie unterstützen“, so AKDB-Vorstandsmitglied Gudrun Aschenbrenner. „Sie liefert nicht nur ein fundiertes Bild der Geschlechterverteilung in öffentlichen Unternehmen, sondern gibt auch unverzichtbare Impulse für den öffentlichen Diskurs über Gendergerechtigkeit und Diversität. Als Vorstandsmitglied eines öffentlich-rechtlichen Unternehmens und Mitglied der Expertenkommission des D-PCGM fühle ich mich diesen Leitlinien und somit einer guten Public Corporate Governance besonders verpflichtet.“
Stadtstaaten schneiden besser ab
Im Schnitt lag der Anteil von Frauen im Vorstand, der Geschäftsleitung oder Geschäftsführung kommunaler Firmen bundesweit bei 20,6 Prozent. In Bundesunternehmen waren es 27,9 Prozent. Schlechter schnitten Landesunternehmen mit durchschnittlich 20,4 Prozent Frauen in der Führungsetage ab.
Spitzenreiter war der Studie zufolge das hessische Offenbach mit einem Frauenanteil von 42,1 Prozent in den Topetagen öffentlicher Unternehmen, gefolgt von Gera (37,5 Prozent), Magdeburg (36,8 Prozent) und Berlin (36,4 Prozent). Überdurchschnittlich schnitten demnach auch die Stadtstaaten Bremen und Hamburg ab.
Nur ein Drittel der Positionen in 2021 mit Frauen neu besetzt
Insgesamt wurden den Angaben zufolge nur 32,1 Prozent der insgesamt 280 Toppositionen kommunaler Unternehmen im vergangenen Jahr mit Frauen neubesetzt. Nach wie vor sei nicht genug Bewegung festzustellen, um die politischen Ziele zu erreichen, sagte Prof. Papenfuß.
In Deutschland verpflichtet das Grundgesetz in Artikel 3 den Staat zur Gleichbehandlung aller Menschen und weist ihm die explizite Aufgabe zu, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken. Das am 12. August 2021 in Kraft getretene Führungspositionengesetz II sieht für öffentliche Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes und für weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts zudem die Mindestbeteiligung einer Frau in Top-Managementorganen mit mehr als zwei Mitgliedern.
Am 27.07.2022 findet von 09:00 – 10:30 Uhr eine Online-Paneldiskussion zur Studie statt. Es wird auch AKDB-Vorstandsmitglied Gudrun Aschenbrenner teilnehmen. Wir freuen uns über Ihre Teilnahme und Diskussionsbeiträge!
Sie können sich bis Freitag, den 22.07.2022 kostenlos anmelden!