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Drei Fragen an Stephanie Kitzing

Bessere Mobilitätsplanung mit dem Online-Zugriff auf Meldedaten

24.09.20204 Minuten3
IT/DigitalisierungBürgerserviceVerkehr

Bessere Mobilitätsplanung dank rechtskonformen Online-Zugriffs auf Meldedaten: Das Projekt AktMel hat zum Ziel, öffentlichen Stellen die anonymisierten, geocodierten Daten zur Infrastrukturplanung bereitzustellen. Wir sprechen dazu mit Stephanie Kitzing vom Institut für Informationssysteme der Hochschule Hof (iisys).

Wie unterstützt Ihr Projekt AktMel die künftige Verkehrsplanung in Kommunen?

Im Projekt AktMel werden Auskünfte aus den Melderegistern rechtssicher, in aggregierter Form den Kommunen für die Fahrplanerstellung zur Verfügung gestellt. Dabei soll ersichtlich werden, wie die Bevölkerungsverteilung in einer Kommune ist, nicht wo die einzelnen Personen wohnen. Den Verkehrsplanenden ermöglicht dies, die Mittel zur Gestaltung  des Verkehrs gezielter einzusetzen. Die Fahrpläne des ÖPNV könnten sich im ländlichen Raum damit nicht nur hauptsächlich an SchülerInnen orientieren, wo die Zahlen und Wohnorte bekannt sein müssen, sondern alle BürgerInnen einbeziehen. Und da geht es nicht nur um den Weg zur Arbeit, sondern auch zur Kinderbetreuung, Praxen, Einkaufsmöglichkeiten, Pflegeheimen und so weiter. Zu wissen, wie die Bevölkerungsverteilung ist, bedeutet auch zu wissen, wie groß das Verkehrsmittel ungefähr sein muss und wie verteilt die einzelnen Bewohner:innen leben. Es können z.B. Bedarfsverkehre eingerichtet werden, wo die Menschen sehr verteilt in kleineren Städten und Dörfern wohnen. Eine feste Buslinie oder Bahnstrecke, die über 20 Mitfahrende fassen könnte, würde in so einer Kommune den Verkehr und die Umwelt zu sehr belasten und den Mobilitätsbedarf nur sehr begrenzt abdecken.

Wie sähe eine konkrete Software-Lösung aus?

Das ist eines der Punkte, die nicht in Stein gemeißelt sind. Ursache ist, dass es eine Vielzahl an Anwendungsfällen für diese Software-Lösung gibt und sich dementsprechend das Aussehen als solches ändern kann, insbesondere was die Filterfunktionen und die Visualisierung der Daten anbelangt. Im Moment ist es angedacht, eine Webseite aufbauend auf einer Geodatenbank zu entwickeln, woraus die Bevölkerungsverteilung auf der Fläche bestimmt werden kann, um diese dann ähnlich wie die Zensusdaten von 2011 anzeigenzulassen. Das heißt, es wird ein Raster über eine Landkarte gelegt. Im ersten Schritt kann die Kommune nach Altersgruppen sortieren. Die Anzeige wird dabei allerdings auch Informationen zu möglichen Ungenauigkeiten der Angaben enthalten, damit die Verkehrsplanenden nachvollziehen können, wie verlässlich diese Zahlen sind. Ursache ist, dass es nicht möglich sein soll anhand der Daten auf Personen zurückschließen zu können. Dementsprechend werden einige Zahlen eventuell weggelassen, ausgewürfelt bzw. erhöht, um dies zu vermeiden. Diese Filterung und Anpassung der Bevölkerungsverteilung wird anhand rechtlicher Rahmenbedingungen von einer unabhängigen Softwarekomponente durchgeführt. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen in „normaler“ Sprache und dynamisch der Softwarekomponente mitgeteilt.

Wie können Kommunalverwaltungen gerade in Corona-Zeiten von der Kopplung zwischen anonymisierten Einwohnermeldedaten und geografischen Informationen profitieren?

Grundsätzlich ist die Kopplung der Meldedaten mit geografischen Informationen nicht nur in Corona-Zeiten vorteilhaft. Die „Corona-Zeit“ verstärkt die Dringlichkeit dieses Potential in bestimmten Bereichen auszuschöpfen, insbesondere bei der Einrichtung von Hilfsangeboten für Bürger:innen jeglichen Alters und Familienstandes. Die Kopplung der Daten könnte nicht nur Wohngebiete von älteren Mitbürger:innen aufzeigen, wo es vielleicht sinnvoll ist eine Pflegeeinrichtung in der Nähe zu subventionieren, sondern auch von alleinerziehenden Elternteilen, wo ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuung von Nöten ist. Bei all diesen Möglichkeiten ist es allerdings unabdingbar, rechtlich zu prüfen, wie weit diese Gruppenauskünfte gehen dürfen. Niemand möchte, dass mittels einer Software einfach sensible Informationen abgefragt werden können. Das macht es natürlich komplizierter eine Auskunft zu erhalten, allerdings ist dies notwendig zum Schutz der Bürger:innen. Deshalb ist neben der Auskunftsgenerierung ein Forschungsschwerpunkt innerhalb des Projektes AktMel, inwieweit diese rechtliche Prüfung automatisiert werden kann, darf und werden sollte.

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