Auf dem Digitalen Staat 2026, der am 3. und 4. März stattfand, erläuterte die AKDB die Rolle der BundID bei Bürokratierückbau und Verwaltungsdigitalisierung. Und lieferte konkrete Beispiele vom Zusammenspiel zwischen BundID, Verwaltung und EUDI-Wallet.
Die EUDI-Wallet, die ab Januar 2027 operativ sein soll, wird einen entscheidenden Impuls für die Modernisierung der Verwaltung in Deutschland und Europa liefern. So der Tenor auf dem Event des Behörden Spiegel, dem Digitalen Staat 2026. In ihrem Beitrag erläuterte Petra Streiber, Projektleiterin der BundID im Digitalministerium, wie Verwaltungsleistungen künftig in die EUDI-Wallet eingebunden werden. Dabei stellt die BundID sicher, dass die europäische Wallet von Beginn an für aktuell rund 2.000 angebundene Portale, Online-Dienste und Verfahren nutzbar ist – ohne Parallelstrukturen, ohne Neuanbindungen.
Standards nutzen und Interoperabilität garantieren
Martin Senft, Produktgruppenleiter Digitale Services & Identitäten, AKDB, erklärte, welche technische Standards hinter der BundID stecken und mahnte, dass der Erfolg digitaler Verwaltungsdienste auf nutzerzentrierter Entwicklung, Interoperabilität und standardisierten Plattformen basiere, insbesondere bei Identitätslösungen. Für Politik und Verwaltung heißt das, Synergien effektiver zu nutzen und Modernisierung nachhaltig voranzutreiben. „Wir sollten nicht bei Null ansetzen, sondern genau dort, wo es bereits Strukturen gibt.“ Statt immer neue Projekte zu starten, gelte es deswegen, funktionierende Strukturen gezielt weiterzubauen und gemeinsam Tempo zu machen. Das Zusammenspiel von BundID und EUDI-Wallet, so Martin Senft, biete hier eine gewaltige Chance, Akzeptanz beim Bürger und Effizienz in der Verwaltung zu befeuern.
Bidirektionalität: Datenfluss zur Verwaltung zurück
Ein Standard sei beispielsweise das Zentrale Bürgerpostfach, das auf bereits bestehenden Technologien basiert, die die AKDB vor geraumer Zeit entwickelt hat. Es stellt sicher, dass Nachweise bzw. Attribute in der Wallet ausgestellt werden.
Eine weitere Säule bei der Verwaltungsanbindung sei die Abfrage und Übermittlung von Wallet-Attributen via BundID in die Fachverfahren. Somit wäre die Bidirektionalität gesichert. Dieser digitale, antragsbezogene Rückkanal im Zentralen Bürgerpostfach der BundID ist für den Sommer 2026 geplant. Es ist eine schon lange von Kommunen und Bürgern eingeforderte Innovation. Und ein echter Effizienzbooster für die öffentliche Verwaltung und für Bürgerinnen und Bürger.
EUDI-Wallet und BundID: Beispiele aus der Praxis
Es gibt bereits konkreten Anwendungsfälle, die aktuell in einem Pilotierungsprojekt zusammen mit der Stadt Dresden und der Sächsische Staatskanzlei vertestet werden. Es geht um die Ausstellung des "Dresdenpass" und der "Ehrenamtskarte" in der Wallet. Dr. Markus Reichel- MdB und selbst Dresdner - lieferte seinerseits Einblicke und Informationen aus dem Digitalausschuss des Deutscher Bundestags.
Im Panel war die Aufbruchstimmung spürbar: Es bewegt sich etwas. Die digitale Identität in Deutschland kann durchstarten. Strukturierte Kommunikation statt PDF-Pingpong ist möglich. Und bereits in der Umsetzung.
Lob aus Estland
Und so passte der Beitrag der estnischen Ministerin für Justiz und digitale Angelegenheiten perfekt zum allgemeinen Optimismus, der auf der Veranstaltung spürbar war: Liisa-Ly Pakosta erinnerte an die deutschen Wurzeln der estnischen Digitalisierung: „Wir haben das deutsche Rechtssystem kopiert. Und damit funktioniert heute die Digitalisierung in Estland.“



