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Online-Dienst jetzt für Nachnutzung bereit

Ende-zu-Ende digital: der neue EfA-Online-Dienst eWaffe

18.01.20233 Minuten11
OZG/EfA

Entlastung für Verwaltungsmitarbeitende sowie für Jäger, Sportschützen und Bürger verspricht der neue Online-Dienst „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ (eWaffe). Die technische Realisierung des Online-Dienstes verantwortete die AKDB nach dem Einer-für-Alle-Prinzip (EfA). Damit können Waffenbesitzkarten digital beantragt werden. Die Antragsstrecke steht jetzt zur Nachnutzung bereit.

Seit Mitte September können in den Landkreisen Neuburg-Schrobenhausen und Regensburg Anträge für die grüne, gelbe oder rote Waffenbesitzkarte (WBK) auch online gestellt werden – dank des neuen Online-Dienstes „Waffenrechtliche Erlaubnisse”. Es handelt sich um eine durch den IT-Planungsrat priorisierte EfA-Leistung. Nach Angaben des Nationalen Waffenregisters (NWR) belief sich die Anzahl der waffenrechtlichen Erlaubnisse in Deutschland 2021 auf rund 2,8 Millionen.

Von der AKDB konzipiert und entwickelt

Im Bereich Waffenrecht hat der Freistaat Bayern die Federführung des Projekts „Waffenrechtliche Erlaubnisse“ übernommen, in Co-Federführung mit dem Saarland und unter enger Zusammenarbeit mit dem Bundesinnenministerium sowie den kommunalen Spitzenverbänden. Die Gesamtprojektleitung liegt beim Bayerischen Digitalministerium, das die AKDB mit der Umsetzung beauftragt hat. Letztere hat die technische Konzeption und die Umsetzung übernommen und betreibt den Dienst im eigenen Rechenzentrum. Auch Support und Weiterentwicklung liegen bei der AKDB. Das Besondere: Der moderne Online-Dienst ist auf Open-Source-Basis entwickelt und kann in wenigen Schritten in jede kommunale Website eingebunden werden.

Entwicklung und Betrieb des Online-Dienstes entsprechen dem Waffengesetz und allen Sicherheitsanforderungen. Im Vorfeld wurde gemeinsam mit dem Bayerischen Innenministerium und den Waffenbehörden die fachlich-rechtliche Basis für alle weiteren damit verbundenen Leistungen geschaffen. Als Nächstes werden auch der „kleine Waffenschein“, die „Anzeige Erwerb“ und die „Anzeige Überlassung“ digital zur Verfügung stehen sowie weitere Antragsstrecken entwickelt, pilotiert und ausgerollt.

Die Online-Anträge sind Ende-zu-Ende digital

Das OZG-Projekt wurde nach dem EfA-Modell umgesetzt. Dabei wurde ein besonderes Augenmerk auf Kooperation und transparente Kommunikation zwischen den diversen Akteuren auf kommunaler, Landes- und Bundesebene gelegt. Bei der technischen Entwicklung stand die nutzerzentrierte und durchgehend digitale Umsetzung des Online-Dienstes im Vordergrund.

Durch den Einsatz moderner Webkomponenten werden die Antragsdaten aus dem Kommunalportal zur Sachbearbeitung an die Waffenbehörde übertragen und können gleichzeitig in das Örtliche Waffenverwaltungssystem (Fachverfahren) eingelesen werden; das wiederum kommuniziert mit dem Nationalen Waffenregister. Antragseingang im Frontend und behördeninterne Bearbeitung im Backend sind medienbruchfrei miteinander verbunden.

Bei der Entwicklung kam der AKDB die Erfahrung aus anderen Projekten zugute: etwa der Entwicklung des preisgekrönten EfA-Vorreiters, des Online-Dienstes Aufenthaltstitel für das Land Brandenburg.

Starthilfe für die Nachnutzung: die Online-Plattform der AKDB

Eigens für Länder und Kommunen, die Interesse an der Pilotierung bzw. Nachnutzung haben, hat die AKDB eine sogenannte Nachnutzungsplattform aufgebaut. Sie funktioniert wie eine öffentliche Webseite. Darin finden Nutzer frei zugänglich alle Informationen zum jeweiligen Online-Dienst. Im Zentrum der Plattform steht der Integrationsleitfaden, der eine Schritt-für-Schritt-Bedienungsanleitung für die Integration des jeweiligen Online-Dienstes in eine kommunale Website bietet.

Außer dem Leitfaden gibt es einen Downloadbereich, in dem weitere Informationen hinterlegt sind. Bei Interesse an der baldigen Pilotierung wenden Sie sich an eWaffeService@akdb.de.

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