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OK.WOBIS unterstützt bei der Umsetzung des Wohngeld-Plus-Gesetzes

Wohngeldreform: mehr Arbeit für Wohngeldbehörden

18.01.20234 Minuten20
Soziales

Die stark steigenden Energiekosten belasten Haushalte mit geringem Einkommen besonders stark. Zum 1. Januar 2023 tritt mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz die größte Wohngeldreform in der Geschichte Deutschlands in Kraft. Sie verspricht Entlastung für bedürftige Haushalte. Aber was ist mit den Wohngeldbehörden?

Damit Haushalte mit niedrigem Einkommen angemessen und familiengerecht wohnen können, erhalten sie Wohngeld. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem Einkommen und den Wohnkosten. Bemessungsgrundlage war bisher die Bruttokaltmiete, die Heizkosten blieben unberücksichtigt. Doch in zahlreichen Fällen lagen die Wohnkosten bereits 2020 trotz Wohngeldleistungen bei über 50 Prozent des Einkommens.

Daher die Entscheidung zur Wohngeldreform. Die Wohngeldreform umfasst drei Entlastungskomponenten. Erstens eine Heizkostenkomponente, ein dauerhafter pauschaler Zuschlag, der die Belastungen durch die steigenden Heizkosten auffängt. Zweitens eine Klimakomponente, ein pauschaler Zuschlag, der strukturelle Mieterhöhungen aufgrund energetischer Gebäudesanierungen berücksichtigt. Und drittens die Anpassung der Wohngeldberechnung. Damit haben Haushalte, die bisher nicht berechtigt waren, weil ihr Einkommen knapp über der Einkommensgrenze lag, erstmalig oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld.

Außerdem werden Gemeinden und Kreise aufgrund von veränderten regionalen Mietniveaus den Mietenstufen des Wohngeldes neu zugeordnet. Das Fazit: Es wird mehr Berechtigte und höheres Wohngeld geben.

Mehr Belastung für Kommunen

Für Behörden bedeutet das im Umkehrschluss mehr Belastung. Das gilt auch für Städte wie Nürnberg. Derzeit bearbeiten dort  16 Vollzeitkräfte 14.000 Anträge jährlich. Marion Strebel, Abteilungsleiterin Wohngeld der Stadt Nürnberg, schaut skeptisch in die Zukunft: „Wir erwarten in 2023 einen Anstieg auf schätzungsweise 45.000 Anträge. Auf Basis dessen wurde ein Personalbedarf von 49,5 Vollzeitstellen errechnet, die wir allerdings aufgrund des Fachkräftemangels nicht bekommen werden. Es werden voraussichtlich 20 Stellen ausgeschrieben.“

Um der Antragsflut gerecht zu werden, will die Wohngeldbehörde versuchen, die Abläufe zu optimieren und neue Mitarbeitende für niedrigschwellige Aufgaben einzusetzen, sodass die Verwaltungsfachkräfte sich ganz auf die Fallentscheidungen fokussieren können. Auch eine KI-Lösung ist im Gespräch, mit der Online-Anträge automatisch eingelesen werden. „Um Platz für die neuen Mitarbeiter zu schaffen, führen wir jetzt auch die E-Akte ein“, so Marion Strebel. Sie ist sich der schwierigen Lage bewusst: „Wie bewerkstelligen wir die Antragsflut, ohne dass uns Mitarbeitende wegbrechen oder dauerhaft am Limit arbeiten müssen? Wir werden die Erwartungen der Bürger nicht erfüllen können. Bereits jetzt dauert die Bearbeitung eines Antrags fünf bis sechs Monate.“

Entlastung durch das Fachverfahren OK.WOBIS

Unterstützung im Arbeitsalltag verspricht eine neue OK.WOBIS-Version. Hier sind die Pauschalen für Heizungs- und Klimakomponente zentral hinterlegt. Sie werden bei der Fallberechnung automatisch herangezogen und im Berechnungsblatt ausgewiesen. OK.WOBIS enthält eine angepasste Wohngeldformel, mit der die höheren Wohngeldleistungen zuverlässig berechnet werden. Auch vorläufige Zahlungen des Wohngeldes nach §26a sind mit OK.WOBIS möglich. Sie werden nach der endgültigen Bewilligung mit den Leistungen verrechnet.

Nachdem Sachbearbeitende neue und bestehende Fälle bearbeitet, aktualisiert und neu berechnet haben, lassen sich die Änderungen anhand übersichtlicher Listen direkt in OK.WOBIS kontrollieren. Das Beste: OK.WOBIS zahlt wie gewohnt zuverlässig aus.
Die neue OK.WOBIS-Version steht ab Mitte Januar bereit.

Um Wohngeldstellen auch weiterhin optimal zu unterstützen, wird Mitte des Jahres eine neue Schnittstelle in OK.WOBIS verfügbar sein. Sie übernimmt Daten aus dem bayerischen Online-Wohngeldantrag direkt in OK.WOBIS. Der Vorteil: Sachbearbeitende können Antragsdaten medienbruchfrei und effizient im Fachverfahren weiterbearbeiten.

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