Unterstützung bei Meldungen an das Ausländerzentralregister

Mit OK.SOZIUS einfach
melden und Personendaten
direkt übernehmen

Sozialleistungsträger sind ab dem 1. November 2025 verpflichtet, Daten von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern, die existenzsichernde Leistungen nach AsylbLG oder SGB XII beziehen, an das Ausländerzentralregister (AZR) zu melden. 

Meldungen können manuell über eine Web-Oberfläche des Bundesverwaltungsamtes (BVA) erfolgen oder - per Klick - über eine Schnittstelle aus OK.SOZIUS.

Über diese Schnittstelle können sowohl Daten an das AZR gemeldet als auch Personendaten im AZR abgefragt und nach OK.SOZIUS übernommen werden.

Verwaltungs- und Organisationsaufwand minimieren und Zeit sparen

Die technische Kommunikation aus OK.SOZIUS erfolgt über die zentrale AKDB-Infrastruktur. 

Ämter brauchen Zertifikate beim BVA nicht zu beantragen. Dies übernimmt die AKDB. Auch die Pflege von Zugangsdaten für das Webportal des AZR durch die einzelnen Sachbearbeitenden entfällt. Dadurch sparen sich Sozialämter Zeit beim Einrichten. 

Administratoren benötigen jährlich ca. einen Tag weniger für das Verwalten der Zugangsdaten und der Zertifikate. In der täglichen Arbeit sparen Sachbearbeitende pro Fall dank automatisierter Meldung ca. 5 Minuten und bei der Übernahme rückgemeldeter Daten ca. 3 Minuten Zeit.

Melden Sie an das AZR und übernehmen Sie Daten nach OK.SOZIUS

Eine OK.SOZIUS-Schnittstelle unterstützt Sie dabei

Zeitersparnis

  • Pro Fall werden neue und geänderte Leistungsdaten per Klick an das AZR gemeldet.
  • Suchergebnisse aus dem AZR bei einer Personenneuanlage können in OK.SOZIUS automatisch übernommen werden.
  • Das Verwalten von personalisierten Zugängen und Zertifikaten entfällt.

 

Medienbruchfreiheit

  • Übergabe der Leistungsdaten an das AZR erfolgt direkt aus dem Fachverfahren.
  • Übernahme der Personendaten vom AZR erfolgt direkt in das Fachverfahren.
  • Es ist kein Wechsel ins Portal des BVA notwendig.
     

Sicherheit und Vollständigkeit

  • Fehlerhafte Eingaben durch manuelle Erfassungen von Daten sind hinfällig.
  • Die aus dem AZR vollständig übernommenen Personendaten können in der E-Akte abgelegt werden.

Einblicke in die OK.SOZIUS-Schnittstelle zum AZR

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