
Unterstützung bei Meldungen an das Ausländerzentralregister
Mit OK.JUS automatisiert
melden und Personendaten
direkt übernehmen
Sozialleistungsträger sind ab dem 1. November 2025 verpflichtet, Daten von Ausländerinnen und Ausländern, die aus Nicht-EU-Ländern kommen und existenzsichernde Leistungen nach SGB XII, AsylbLG, SGB VIII oder UVG beziehen, an das Ausländerzentralregister (AZR) zu melden.
Meldungen können manuell über eine Web-Oberfläche des Bundesverwaltungsamtes (BVA) erfolgen oder - automatisiert über eine Schnittstelle aus OK.JUS.
Über die Schnittstelle können sowohl Daten an das AZR gemeldet als auch Personendaten im AZR abgefragt und diese Daten nach OK.JUS übernommen werden.
Verwaltungs- und Organisationsaufwand minimieren und Zeit sparen
Die technische Kommunikation aus OK.JUS erfolgt über die zentrale AKDB-Infrastruktur.
Ämter brauchen Zertifikate beim BVA nicht zu beantragen. Dies übernimmt die AKDB. Auch die Pflege von Zugangsdaten für das Webportal des AZR durch die einzelnen Sachbearbeitenden entfällt. Dadurch sparen sich Sozial- und Jugendämter Zeit beim Einrichten. Administratoren benötigen jährlich ca. einen Tag für das Verwalten der Zugangsdaten und der Zertifikate weniger.
In der täglichen Arbeit sparen sich Sachbearbeitende pro Fall dank automatisierter Meldung ca. 5 Minuten und bei der Übernahme gefundener Daten ca. 3 Minuten Zeit.
Melden Sie an das AZR und übernehmen Sie Daten nach OK.JUS
Eine OK.JUS-Schnittstelle unterstützt Sie dabei
Zeitersparnis
- Neue und geänderte Leistungsdaten können automatisiert in einem Sammellauf an das AZR gemeldet werden.
- Suchergebnisse aus dem AZR können direkt in OK.JUS übernommen oder aktualisiert werden.
- Das Verwalten von personalisierten Zugängen und Zertifikaten entfällt.
Medienbruchfreiheit
- Meldung der Leistungsdaten an das AZR erfolgt direkt aus dem Fachverfahren.
- Übernahme von Personendaten vom AZR erfolgt direkt in das Fachverfahren.
- Es ist kein Wechsel ins Portal des BVA notwendig!
Sicherheit und Vollständigkeit
- Fehlerhafte Eingaben durch manuelle Erfassungen von Daten sind hinfällig.
- Die aus dem AZR vollständig übernommenen Personendaten können in der E-Akte abgelegt werden.
- Durch konfigurierbare, automatisierte Sammelläufe wird keine Meldung vergessen*.
- Abfrage und Speichern eines Lichtbilds ist möglich*.
* ab einer Version in 2026 möglich



