Mit einem Klick zum Webformular

Erweitern Sie Ihr Online-Dienste-Portfolio – schnell
und kostenfrei mit den BayernPackages!

Technische Voraussetzung für die Bereitstellung der 2023 und 2024 kostenfreien Webformulare ist das komXformularcenter der ADKB. Für die Einrichtung der von Ihnen bestellten Webformulare benötigen wir Informationen zu den zuständigen Sachbearbeitenden, welche das jeweilige Formular weiterverarbeiten. Bitte teilen Sie uns deshalb pro Formular den vollständigen Namen des Sachbearbeitenden und dessen E-Mail-Adresse mit. Bei Bedarf haben Sie die Möglichkeit, auch einen zweiten Namen mit E-Mail-Adresse als Vertretung anzugeben. Sie können sowohl persönliche E-Mail-Adressen als auch Funktionspostfächer-Adressen angeben.
Unser Kundenservice wird nach Abschicken des Bestellformulars mit den angegebenen Personen in Kontakt treten.

Wählen Sie die für Sie interessanten OZG-Webformulare!

Sobald Sie einen Dienst auswählen, erscheint eine kurze Beschreibung, was dieser Dienst für Sie leistet und erhalten die Möglichkeit, die benötigten Daten (Ansprechpartner inkl. E-Mail-Adresse & ggf. Stellvertretung) für die Bereitstellung einzutragen

Für große Kreisstädte / kreisfreie Städte / Landkreise

OZG Leistung: Unternehmensanmeldung und –genehmigung

Was leistet der Online-Dienst?

Mit diesem Formular ist ein Antrag gemäß § 33i Gewerbeordnung (GewO) zu stellen, bei welchem der gewerbsmäßige Betrieb einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens der Erlaubnis bedarf. Als solches gilt ein Unternehmen, das ausschließlich oder zum überwiegenden Teil der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele gemäß § 33c Abs. 1 S. 1 GewO, § 33d Abs. 1 S. 1 GewO oder der gewerbsmäßigen Aufstellung von Unterhaltungsspielen ohne Gewinnmöglichkeit dient.

Für kreisangehörige Gemeinden / kreisfreie Städte

OZG Leistung: Eheschließung

Was leistet der Online-Dienst?

Mit diesem Formular kann eine Eheschließung angemeldet werden. Die Anmeldung zur Eheschließung kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen. Die Anmeldung ist sechs Monate gültig.

OZG Leistung: Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe

Was leistet der Online-Dienst?

Über dieses Formular kann die Sperrverkürzung für eine Veranstaltung betragt werden. Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen. Für eine Verkürzung wird ein entsprechendes öffentliches Bedürfnis oder besonderer örtlicher Verhältnisse festgestellt.

OZG Leistung: Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe

Was leistet der Online-Dienst?

Über dieses Formular kann die Sperrverlängerung für eine Veranstaltung beantragt werden. Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen. Für eine Verlängerung wird ein entsprechendes öffentliches Bedürfnis oder besonderer örtlicher Verhältnisse festgestellt.

OZG Leistung: Ausnahmegenehmigungen von Sperrzeit und Nachtruhe

Was leistet der Online-Dienst?

Über dieses Formular kann die Sperrzeitaufhebung für eine Veranstaltung beantragt werden. Für Gaststätten und öffentliche Vergnügungsstätten ist eine allgemeine Sperrzeit festgesetzt. In dieser Zeit müssen die Gaststätten ihren Betrieb einstellen. Für eine Aufhebung wird ein entsprechendes öffentliches Bedürfnis oder besonderer örtlicher Verhältnisse festgestellt.

OZG Leistung: Sondernutzung von Straßen und Verkehrsraumeinschränkung

Was leistet der Online-Dienst?

Mit diesem Formular kann ein vorübergehendes Haltverbot beantragen werden – z.B. in Falle eines Umzugs, einer Baustellenbelieferung oder für Film- und Fernsehaufnahmen. Der Antragsteller ist selbst für Beschaffung, Aufstellung, Unterhalt und Wiederentfernen der Haltverbotszeichen zuständig. Bei Baustellenbelieferung ist die Nummer der Jahresgenehmigung für Baustellenbelieferungen anzugeben (falls vorhanden).

OZG Leistung: Wochen- und Spezialmärkte

Was leistet der Online-Dienst?

Für die Veranstaltung eines Marktes für gewerbliche Anbieter und von Messen und Ausstellungen kann gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO) eine Festsetzung mit diesem Formular beantragt werden.
Es kann für folgende Veranstaltungen eine Marktfestsetzung beantragen werden:
- Messe (§ 64 GewO)
- Ausstellung (§ 65 GewO)
- Großmarkt (§ 66 GewO)
- Wochenmarkt (§ 67 GewO)
- Spezialmarkt (§ 68 Abs. 1 GewO)
- Jahrmarkt (§ 68 Abs. 2 GewO)
- Volksfest (§ 60 d GewO)

OZG Leistung: Wochen- und Spezialmärkte

Was leistet der Online-Dienst?

Mit diesem Formular kann die Teilnahme an einer Veranstaltung bestätigt werden.

OZG Leistung: Anschluss an die öffentliche Versorgung

Was leistet der Online-Dienst?

Über dieses Formular kann der Anschluss eines Grundstücks an die gemeindliche Wasserversorgung beantragt werden.

OZG Leistung: Betriebsfortführungsgestattung

Was leistet der Online-Dienst?

Mit diesem Formular kann ein Antrag auf Betrieb eines Gewerbes nach dem Tode des Gewerbetreibenden ohne befähigten Stellvertreter oder Fortführung eines Gewerbebetriebs durch einen Stellvertreter beantragt werden.

Für kreisangehörige Gemeinden / Kreisfreie Städte / Landkreise

OZG Leistung: Schülerbeförderung

Was leistet der Online-Dienst?

Über dieses Formular kann die Erstattung der Schulwegkosten für eine/n minderjährige/n Schüler/in oder durch den Schüler/die Schülerin für sich selbst beantragen. Der Antrag gilt für öffentliche (staatliche und kommunale) sowie staatlich anerkannte private Schulen (Ausnahme: private Förderschulen). Die jeweilige Anspruchsgrundlage wird per Auswahl im Formular erhoben.

OZG Leistung: Baumfällgenehmigung

Was leistet der Online-Dienst?

Mit diesem Formular kann die Genehmigung für eine Baumfällung bzw. Baumveränderung auf öffentlichem oder privatem Grund für einen oder mehrere Bäume beantragt werden.

OZG Leistung: Veranstaltungserlaubnis

Was leistet der Online-Dienst?

Mit diesem Formular kann die Anzeige bzw. ein Antrag auf Erlaubnis einer Veranstaltung erfolgen. Typische Beispiele für erlaubnispflichtige Veranstaltungen sind Straßenfeste, Standkonzerte (wenn mehr als sechs Personen auftreten), Sportveranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Infoveranstaltungen, Festzüge oder kirchliche Veranstaltungen.

Hinweis:

Die zuvor genannten Leistungen gelten für alle staatlichen Behörden sowie kommunalen Gebietskörperschaften des Freistaats Bayern und deren rechtlich unselbstständige Einrichtungen und Betriebe. Es werden keine Entgelte berechnet, soweit die Leistungen durch den Freistaat Bayern vergütet werden. Die Vergütung erfolgt im Rahmen der BayernPackages mindestens bis zum 31.12.2023.

Für das Jahr 2024 übernimmt die AKDB die anfallenden Entgelte für Sie. Ein individuelles Angebot hierfür ist daher nicht notwendig. Mit Absenden Ihrer Daten stimmen Sie der Bereitstellung der von Ihnen gewählten Formulare und der Kontaktaufnahme durch unseren Kundenservice zu.

Bitte beachten Sie vor dem Absenden unsere Datenschutzerklärung und den Hinweis, dass ab dem 01.01.2025 die Kostenpflicht eintritt, sofern gemäß Allgemeinen Vertragsbedingungen die bestellten Formulare nicht innerhalb der vereinbarten Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.

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