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Softwareunterstützung weiter verbessert

Das Wohl gefährdeter Kinder im Mittelpunkt

14.02.20222 Minuten24
Soziales

Die AKDB unterstützt Jugendämter bei der Umsetzung ihres Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII. Seit 2008 mit der Software OK.KIWO und ab Januar 2022 mit einer in OK.JUS integrierten vollumfänglichen Funktion.

Die neue OK.JUS-Fachkomponente bietet alles, was Jugendämter zur Umsetzung des im § 8a SGB VIII definierten Schutzauftrags brauchen. Eine klare, einheitliche Struktur und flexible Such- und Sortiermöglichkeiten stellen einen schnellen Überblick über die Meldungen sicher. Eingegangene Meldungen lassen sich komfortabel verwalten. Erfolgt keine sofortige Bearbeitung, so greift ein automatisches Benachrichtigungssystem. Regeln, Fristen und Zuständigkeiten dafür lassen sich in OK.JUS übergreifend festlegen und verwalten.

Vorteil für die Mitarbeitenden in Jugendämtern: Die prozessorientierte Ausrichtung von OK.JUS erleichtert die Anpassung des gesamten 8a-Prozesses in der Software an die individuellen Bedürfnisse eines Amts. Aktivitäten und Informationen werden in Prozessschritten lückenlos dokumentiert. Dokumente sind frei gestaltbar; eine Vorlage, zum Bespiel für eine Aktennotiz oder für einen Bericht, wird genau in dem dafür benötigten Arbeitsschritt bereitgestellt. Konkrete Handlungsanweisungen wie zum Beispiel Dienstanweisungen lassen sich bei den einzelnen Prozessschritten hinterlegen.

Höchster Zugriffschutz durch OK.JUS

Die Software bietet dank eines differenzierten Rechtesystems höchsten Zugriffschutz: Jede Fachkraft sieht nur das, was sie benötigt. Mit OK.JUS kann – sobald eine Gefährdungssituation nachgewiesen ist – auf Basis der Meldungsdaten die sozialpädagogische Arbeit in weiterführenden Hilfen sofort vollintegriert fortgesetzt werden.

Sie haben Interesse oder weitere Fragen zur neuen OK.JUS-Fachkomponente? Wenden Sie sich an den zuständigen AKDB-Vertriebsberater oder schreiben Sie einfach eine Mail an OK.JUS(at)akdb.de.


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