Schmuckbild 2. AKDB Kommunalforum am 18.10.2016 in der BMW Welt München

Kommunalforen

3 Fragen an Torsten Ledwig, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

"i-Kfz: Stufe 2 und Ausblick auf Stufe 3"

Wir freuen uns auf viele Top-Referenten, die mit uns zusammen diesen Tag gestalten werden und auf Herrn Christian Sachsinger vom Bayerischen Rundfunk (Redaktion Wirtschaft und Soziales, Computerexperte), der uns als Moderator durch das Vormittagsprogramm führen wird.


1. Nach der erfolgreichen Einführung der internetbasierten Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen (Stufe 1 von i-Kfz), steht in 2017 die Stufe 2 mit der Wiederzulassung von Fahrzeugen an? Wie sehen die Planungen zum zeitlichen Ablauf der Einführung von Stufe 2 aus?

Mit Umsetzung der Stufe 2 erfolgt die Ablösung des zentralen Portals beim KBA, ein Zugang zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) erfolgt nur noch über Portale der Länder bzw. der Kommunen. In Stufe 2 werden für das Gesamtsystem i-Kfz wichtige Funktionen und Komponenten bereitgestellt, insbesondere die Verknüpfung mit den bestehenden Verfahren der elektronischen Versicherungsbestätigung, dem Kraftfahrzeugsteuer-Verfahren und der Gebührenrückstandsprüfung, die Übermittlung von Daten zur Hauptuntersuchung von Fahrzeugen durch die Überwachungsinstitutionen oder die Erteilung eines SEPA?Mandats zur Kfz-Steuer per Internet. Stempelplakettenträger ermöglichen ein Aufbringen der Stempelplaketten durch die Halterin bzw. den Halter.  

Die hierfür notwendigen gesetzlichen Regelungen wurden durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit der 3. Änderung zur Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) erarbeitet, die Verordnung befindet sich zur Zeit im Gesetzgebungsverfahren; die Verkündung ist – in Abhängigkeit von der Verkündung des 6. Änderung des Straßenverkehrsgesetzes - bis Ende 2016 vorgesehen. Das Inkrafttreten erfolgt 6 Monate nach Verkündung der FZV, somit ist der Start des Wirkbetriebs voraussichtlich Mitte 2017. Um die Schnittstellen der Portale mit den i-Kfz-Webservices testen zu können, stellt das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits heute ein Testsystem für die Länder, Kommunen und IT-Dienstleister zur Verfügung.


2. Gerade die Stufe 3, bei der Bürger Fahrzeuge von zu Hause aus über das Internet zulassen können, erwartet man ja noch höhere Fallzahlen als bei den Stufen 1 u. 2. Bleibt es bei den bisher bekannten Veröffentlichungen, wonach der Bürger noch am gleichen Tag mit dem online zugelassenen Fahrzeug im Straßenverkehr fahren kann bzw. welche neuen Erkenntnisse gibt es hierzu?

Die Fahrzeugzulassung per Internet von zu Hause ist Markenzeichen aller Stufen des Verfahrens i-Kfz. Mit Stufe 3 werden nun auch die Neuzulassung und die Umschreibung von Fahrzeugen ermöglicht; die dann bereits gesammelten Erfahrungen mit den Funktionen und Komponenten aus der Stufe 2 sollen die Einführung in den Ländern und Kommunen erleichtern. Zudem soll der internetbasierte Zugang insbesondere für Großkunden, wie Flottenbetreiber, Fahrzeughersteller oder für diese tätige Dienstleister attraktiv gestaltet werden, um hier auch eine Verarbeitung von großen Mengen an Fahrzeugzulassungen über i-Kfz bereitzustellen. 

Der Lösungsansatz zu Stufe 3 sieht vor, neben der Beantragung einer Neuzulassung die automatisierte Umschreibung eines Fahrzeugs zu ermöglichen, d.h. im jeweiligen Portal erhält der Antragsteller einen Zulassungsbescheid. Mit Vorlage oder Übermittlung dieses Bescheids kann er durch einen anerkannten Dienstleister ein Kennzeichen prägen und mit einem Gültigkeitsmerkmal versehen lassen. Anschließend kann er am gleichen Tag mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen. Stufe 3 ermöglicht es auch, die Verfügungsberechtigung - über die Eingabe eines auf der Zulassungsbescheinigung Teil II verdeckten aufgebrachten Sicherheitscodes - internetbasiert nachzuweisen.

 

3. Wie ist Ihre Einschätzung zum zeitlichen Verlauf für die Einführung der Stufe 3 von i-Kfz und in wie weit werden hier auch sog. Verwaltungshelfer (Schilderhersteller) mit einbezogen?

 

Das BMVI wird die Ausgestaltung des Verfahrens zur Stufe 3 bis Ende des laufenden Jahres intensiv mit Vertretern aus Bund und Ländern und Prozessbetroffenen  auf Arbeitsebene diskutieren. Dies betrifft auch das Modell zum „Sofortigen Losfahren“ und z. B. die Rolle der anerkannten Dienstleister. Ab Mitte 2017 kann auf Basis eines Fachkonzepts das Gesetzgebungsverfahren initiiert werden.

 

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