Insgesamt arbeiten in ganz Deutschland schon 13 Zulassungsbehörden mit OK.VERKEHR. Mit OK.VERKEHR nutzen sie eine Komplettlösung für die Bearbeitung von Vorgängen im Publikumsverkehr, für Verwaltungsarbeiten, Auskünften und Statistiken.
Die Besonderheit bei Starnberg: Das Landratsamt ist der erste OK.VERKEHR-Kunde, der gleichzeitig mit der Erweiterten Zuständigkeit EWZ in den Echtbetrieb gegangen ist. Dies bedeutet, dass Zulassungsvorgänge nicht mehr zwingend bei der Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes des Kunden vorgenommen werden müssen. Die EWZ ermöglicht Fahrzeughaltern die freie Auswahl, bei welcher teilnehmenden Zulassungsbehörde sie ihr Fahrzeug zulassen, abmelden oder umschreiben wollen.
Zu den teilnehmenden Landkreisen im südlichen Oberbayern gehören: der Landkreis München (außer München-Stadt), Bad Tölz-Wolfratshausen, Berchtesgadener Land, Fürstenfeldbruck, Garmisch-Partenkirchen, Miesbach, Mühldorf, Traunstein, Rosenheim oder der Stadt Rosenheim.
Konkret heißt das: Ab sofort können Bürger und Firmen, die ihren Hauptwohn- bzw. Betriebssitz in den elf genannten Landkreisen haben, ihre Fahrzeuge auch im Landkreisamt Starnberg zulassen, ummelden, außer Betrieb setzen etc.
Am ersten Tag konnten bereits vor Schalteröffnung alle bei der EWZ angeschlossenen Zulassungsbehörden, die noch mit OK.VORFAHRT oder einem Mitbewerbsprodukt arbeiten, auf den Kfz-Bestand der Zulassungsbehörde Starnberg vollumfänglich zugreifen. Umgekehrt war es auch den Starnbergern möglich, mit dem neuen OK.VERKEHR auf die Bestände anderer Behörden zuzugreifen.
Erste Reaktionen zeigen: Der Einführungsprozess in den Echtbetrieb verlief weitgehend reibungslos, kleinere Schwierigkeiten wie etwa bei den Einstellungen am Kassenautomaten konnten bereits innerhalb des ersten Tages beseitigt werden.