Für Wohngeldstellen bedeutet dies eine Menge Arbeit: Alle Wohngeldfälle, die jetzt laufend Leistungen erhalten, sind ab Januar neu zu berechnen. Bescheide sind zu erstellen und schließlich sind die neu berechneten Leistungen auszuzahlen. Aber das ist noch nicht alles: Hinzugekommen sind die Neuanträge, die zu bearbeiten sind – Haushalte, die erstmals oder erneut einen Wohngeldanspruch haben.
OK.WOBIS unterstützt über 80 Verwaltungen bundesweit bei dieser herausfordernden Aufgabe. Und zwar in jeglicher Hinsicht: mit einem neuen Software-Release und einer umfassenden Beschreibung.
Sollte bei Anwendern dennoch die ein oder andere Frage auftauchen, helfen die Kollegen des OK.WOBIS-Kundenservice selbstverständlich gerne.