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Aktuelles aus dem Bereich OK.Soziales

Neues Modul zum Teilhabeverfahrensbericht

Für Teilhabeverfahrensberichte, die Jugend- und Sozialbehörden zukünftig erstellen müssen, hat die AKDB ihre Jugend- und Sozialhilfesoftware mit einem entsprechenden Modul angepasst.

Ab 2020 werden Jugend- und Sozialämter in ihrer Funktion als Reha-Träger jedes Jahr einen Teilhabeverfahrensbericht erstellen und an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) schicken. Dieser erlaubt eine bessere statistische Auswertung von Bearbeitungszeiträumen. Um den Verwaltungen die Arbeit zu erleichtern, hat die AKDB ihre Fachverfahren für die Jugend- und Sozialhilfe diesbezüglich angepasst. Ab jetzt ist das neue Programm-Modul "Teilhabeverfahrensbericht" erhältlich.

Das Bundesteilhabegesetz, das stufenweise bis 2023 umgesetzt wird, sieht unter anderem vor, dass Leistungen der Teilhabe für Menschen mit Behinderung aus einer Hand kommen. Das heißt: Es wird einen "leistenden Rehabilitationsträger" geben, der für die Koordination der Leistungen und gegenüber dem Antragsteller verantwortlich ist. Künftig reicht also ein einziger Antrag aus, um alle benötigten Leistungen von verschiedenen Reha-Trägern zu erhalten. Kritisch ist dabei der Zeitfaktor. Wie lange braucht es von der Stellung eines Antrags bis zur Erbringung der Leistung? Um diesen zuverlässig zu ermitteln, sind Jugend- und Sozialämter angehalten, einen Teilhabeverfahrensbericht zu erstellen, in dem zum Beispiel auf folgende Fragen eingegangen wird: Wie viele Anträge auf Leistungen zur Rehabilitation bzw. Eingliederungshilfen wurden gestellt? In wie vielen Fällen wurden die Fristen nicht eingehalten? Wie viel Zeit ist vergangen zwischen der Erteilung des Gutachtenauftrags und der Vorlage des Gutachtens? Wie viele Anträge gab es und wie viele davon wurden abgelehnt? Wie viele Widersprüche und Klagen gab es? Wie viel Zeit ist zwischen dem Bewilligungsbescheid und dem Beginn der Leistungen vergangen? Antworten auf all diese Fragen ergeben sich aus den Daten, die die Jugendämter und Sozialhilfeverwaltungen in Zukunft jährlich pseudonymisiert und statistisch aufbereitet an die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) schicken werden. Das Ziel: mehr Transparenz, Verbesserung der Prozesse bei Teilhabeanträgen und letztendlich die Überprüfung der Wirksamkeit des Bundesteilhabegesetzes.

Softwaremodul erleichtert Berichtserstellung

Um den Bericht zu erstellen, sind eine Vielzahl zusätzlicher Informationen notwendig. Die AKDB stellt ab Januar 2019 für Jugend- und Sozialämter ein neues leistungsfähiges Modul bereit, mit dem sich alle relevanten Informationen leicht erfassen lassen, direkt im Fachverfahren selbst. Plausibilitätsprüfungen geben der Sachbearbeitung Sicherheit und gewährleisten die vollständige und konsistente Erfassung der Daten. Künftig lassen sich die Meldedaten aus der Software automatisch ermitteln, kumuliert aufbereiten und im erwünschten XML-Format in einer Meldedatei bereitstellen.

Das Modul ist in den Fachverfahren für die Jugend- und Sozialhilfe OK.JUS, OK.JUG, OK.SOZIUS-SGB XII und SOZIUSopenÜ integriert. Sie möchten mehr dazu erfahren? Wenden Sie sich an Ihren Vertriebsberater oder schreiben Sie uns unter ilse.eberl(at)akdb.de.