Reisekostenabrechnung nach Bundes- oder Landesreisekostenrecht


Komplexe Abrechnungsvorschriften wie Steuerrecht oder Bundes- und Länderreisekostenrechte erschweren die sowieso schon anspruchsvolle Abrechnung und Genehmigung von Reisen noch zusätzlich. Das führt zu einem hohen Kosten- und Zeitaufwand pro Reise. Ihre Reisekostensoftware sollte deshalb nicht nur gesetzeskonform, sondern auch möglichst effizient sein. Wie die Softwarelösung der AKDB für Reisekosten — vor allem für den öffentlichen Dienst.

Immer rechtssicher und komfortabel abrechnen:

  • Abrechnung nach Landesreisekostenrecht (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen)
  • Abrechnung nach Bundesreisekostenrecht
  • Abrechnung nach Auslandsreisekostenverordnung
  • Travelmanagement-Prozess medienbruchfrei abbilden
  • Auf „Knopfdruck“ Auszahlungsbetrag und zu versteuernde Anteile für Einzel- und Sammelreisen berechnen
  • Basislösung für die Reisekostenberechnung ohne Genehmigungsworkflow kostengünstig verfügbar

Über 150 Kunden vertrauen unserer Reisekostensoftware. Einfach. Sicher. Browserbasiert.


Weitere hilfreiche Features die Ihre Reisekostenabrechnung noch effizienter machen:

  • Zusammenfassung einzelner Reisen zu einer Sammelreise
  • reine km-Abrechnung ohne Tagegelder möglich
  • stringente Workflow-/Prozessüberwachung mit Reporting
  • automatische Generierung von E-Mails (auch an den Stellvertreter)
  • automatische Generierung von „Mahn-E-Mails“ für jeden Reisestatus möglich, z.B. bei Verjährung
  • Die Vorschriften des bay. Reisekostenrechts/Beamtenrechts sind vollständig abgebildet
  • flexible Daten-Schnittstellen zur Personalsoftware/Besoldung und zum Finanzwesen der AKDB
  • medienbruchfreie, papierlose Bearbeitung
  • aussagekräftige Standardberichte
  • Scan-Archiv für die Belegverwaltung vorhanden
  • Standardbericht zur Auswertung des Kennzeichens „M“ (Bewirtung durch Arbeitgeber oder durch Dritte auf Veranlassung des Arbeitgebers)

Lassen Sie sich von der AKDB-Reisekostensoftware von zeitraubenden manuellen Berechnungen entlasten.