Gleich nach Bekanntwerden der generellen Tarifeinigung erreichten die AKDB zahlreiche Nachfragen, wann die Lohnerhöhung denn ausgezahlt werde. Generelle Einigungen wie dieser Tarifabschluss stehen aber im Normalfall unter einer Erklärungsfrist, die diesmal bis zum 15. Juni 2018 dauerte. Daneben laufen die sogenannten Redaktionsverhandlungen zur tarifvertraglichen Umsetzung des Tarifabschlusses. Hier wird geklärt, wie der Tarifabschluss vom 18. April 2018 in allen Einzelheiten konkret umzusetzen ist. Dies umfasst insbesondere auch die Erhöhung einzelner Zulagen und Entgeltbestandteile.
Vor dieser Klärung ist eine Auszahlung der höheren Entgelte nicht möglich. Für die Beschäftigten entsteht somit eine längere Wartephase zwischen der Tarifeinigung und der Auszahlung der erhöhten Entgelte. Aber die Wartezeit lohnt sich: Die Septemberabrechnungen dokumentieren dann den lange ersehnten "Geldregen".