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TVöD-Tariferhöhung: Umsetzung mit den Septemberabrechnungen

Die diesjährige Tarifrunde im öffentlichen Dienst bescherte den mehr als zwei Millionen kommunalen Beschäftigten eine spürbare Erhöhung ihrer Entgelte – abhängig von Entgeltgruppe und -stufe ab März 2018 im Durchschnitt um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent und ab März 2020 um weitere 1,06 Prozent. Nun wollen alle Beschäftigten wissen: Wann erfolgen die Nachzahlungen?

Die Auszahlung des TVöD-Tarifergebnisses 2018 steht im September an, rückwirkend zum 1. März.

Gleich nach Bekanntwerden der generellen Tarifeinigung erreichten die AKDB zahlreiche Nachfragen, wann die Lohnerhöhung denn ausgezahlt werde. Generelle Einigungen wie dieser Tarifabschluss stehen aber im Normalfall unter einer Erklärungsfrist, die diesmal bis zum 15. Juni 2018 dauerte. Daneben laufen die sogenannten Redaktionsverhandlungen zur tarifvertraglichen Umsetzung des Tarifabschlusses. Hier wird geklärt, wie der Tarifabschluss vom 18. April 2018 in allen Einzelheiten konkret umzusetzen ist. Dies umfasst insbesondere auch die Erhöhung einzelner Zulagen und Entgeltbestandteile.

Vor dieser Klärung ist eine Auszahlung der höheren Entgelte nicht möglich. Für die Beschäftigten entsteht somit eine längere Wartephase zwischen der Tarifeinigung und der Auszahlung der erhöhten Entgelte. Aber die Wartezeit lohnt sich: Die Septemberabrechnungen dokumentieren dann den lange ersehnten "Geldregen".