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Aktuelles aus dem Bereich OK.Personal

Neues Gesetz stärkt Betriebsrenten

Zum 1. Januar 2018 ist das Betriebsrentenstärkungsgesetz in Kraft getreten. Die neuen Regelungen haben auch Auswirkungen auf die Softwareentwicklung der AKDB-Personalwirtschaft. Über Details dazu wird die AKDB ihre Kunden laufend informieren...

Mit dem neuen Betriebsrentenstärkungsgesetz möchte der Gesetzgeber die betriebliche Altersversorgung stärken. Das Gesetz wirkt sich weitreichend auf Beurteilung und Berechnung der Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 56, § 3 Nr. 63, § 40b und § 100 EStG aus. Außerdem ergeben sich Änderungen im Rahmen des Meldewesens der Zusatzversorgungskassen für den bAV-Förderbetrag nach § 100 EStG.

Das Bundesfinanzministerium hat in seinem Schreiben vom 6. Dezember 2017 zu den gesetzlichen Regelungen erstmalig Stellung bezogen. Zwischenzeitlich wurden grundlegende Fragen erörtert und geklärt, einige Details zur Umsetzung sind jedoch noch offen.

Die AKDB wird diese komplexen Regelungen in gewohnter Qualität für die Kunden umsetzen. Sobald dies erfolgt ist, erhalten die Kunden ausführliche Information zu diesem Thema.