Mit der Version 2016 ist die Angabe des BIC optional: bei der Erfassung von Bankverbindungen einer Finanzadresse, bei der Anordnungserfassung sowie im Zahlungsverkehr. Für die Einziehung per Lastschrift benötigen Sie ein SEPA-Mandat. Dieses Mandat muss weiterhin – zumindest bis auf weiteres – den BIC aufweisen.
Richtig "schnell" wird SEPA bei den Lastschriften ab Ende 2016. Die Deutsche Kreditwirtschaft hat für diesen Zeitpunkt ein neues SEPA-Daten-Schema angekündigt. Mit diesem überarbeiteten Standard entfällt für den gesamten SEPA-Raum die Unterscheidung der Lastschriften nach unterschiedlichen Vorlagefristen für Erst- und Folgelastschriften. Gleichzeitig verkürzt sich die Vorlagefrist auf einen Tag (COR1-Verfahren).
Die AKDB wird dieses als Version 3.0 angekündigte SEPA-Schema in der nächsten erreichbaren Version implementieren. Damit entfällt dann voraussichtlich auch die Angabe des BIC in der SEPA-Mandatsverwaltung. Insgesamt ist festzustellen, dass SEPA innerhalb weniger Jahre erheblich einfacher in der Handhabung geworden ist – man kann es auch vernünftiger nennen.