Was Kommunen jetzt über das Onlinezugangsgesetz wissen müssen!
Das OZG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, bis 2022 alle Verwaltungsleistungen digital zugänglich zu machen. Das Ziel: Bürgern und Unternehmen 24 Stunden am Tag Online-Verwaltungsleistungen zur Verfügung zu stellen. Bequem, sicher und vollkommen medienbruchfrei.Außerdem soll damit die Digitalisierung der gesamten Verwaltung in Deutschland vorangebracht werden. Im Sinne eines zukunftsfähigen E-Governments.
Der Freistaat Bayern will die wichtigsten Verwaltungsleistungen bereits bis 2020 online umsetzen und unterstützt Investitionen in Online-Dienste mit einem Förderprogramm.
Bis zu 90 % der Ausgaben sind förderfähig
Die Förderrichtlinie digitales Rathaus tritt ab dem 1. Oktober 2019 in Kraft. Ab diesem Datum können Kommunen einen Förderantrag stellen. Bis zu 90 % der Ausgaben sind förderfähig. Allerdings sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Die AKDB unterstützt Kommunen dabei: Passend zum Förderprogramm bietet sie ein maßgeschneidertes, preislich attraktives Online-Dienste-Bundle. Ein entsprechendes Angebot wird im September allen betroffenen Kommunen in Bayern zugesandt. Damit sind Kommunen bestens gerüstet fürs Förderprogramm. Weitere Informationen finden Sie in unseren FAQs zum Onlinezugangsgesetz und den Voraussetzungen für eine OZG-Förderung.
FAQ Förderprogramm
Förderfähig sind Kosten für die Anschaffung und Einrichtung von Software zur erstmaligen Bereitstellung von Online-Diensten mit oder ohne Fachverfahren. Bei Produkten, die nicht im Bestellschein aufgeführt sind, werden im Wesentlichen lfd. Entgelte berechnet.
Letztendlich entscheidet aber die Vergabestelle über die Förderfähigkeit.
Die Vergabestelle beim StMFH bietet eine Online-Lösung zum Einreichen der Förderanträge an. Eine Einreichung ist seit 1. Oktober 2019 möglich. Hier finden Sie alle nötigen Informationen: https://www.digitales-rathaus.bayern/foerderprogramm/ueberblick.html
Gefördert werden Gemeinden, Zusammenschlüsse von Gemeinden sowie Gemeindeverbände im Freistaat Bayern.
Der Freistaat hat die Förderrichtlinie digitales Rathaus am 7. August im BayMBl. (BayMBl. Nr. 290) veröffentlicht. In Kraft tritt sie ab dem 1. Oktober 2019. Das bedeutet: Ab diesem Zeitpunkt können Förderanträge beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung gestellt werden.
Gefördert werden „neue“ Online-Dienste, d.h. sie dürfen bislang noch nicht von der Kommune eingesetzt worden sein.
Voraussetzung ist, dass die BayernID zur Authentifizierung angebunden und der Dienst auch über das BayernPortal verfügbar ist. Zudem müssen Postkorb und E-Payment angebunden sein, soweit dies zur Nutzung des Dienstes notwendig ist. Nicht zuletzt muss der Dienst mobilfähig sein, also ohne Einschränkungen auf einem Smartphone genutzt werden können.
Alle diese Voraussetzungen werden von den von der AKDB angebotenen Online-Diensten im Bürgerservice-Portal erfüllt!
Gefördert werden in der Richtlinie genau bestimmte Investitionsausgaben. Die AKDB erstellt im September entsprechende Angebote.
Der Höchstbetrag der Förderung beträgt 20.000 Euro. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen eine „Bagatellgrenze“ von 5.000 Euro übersteigen. Gefördert werden 80% der Ausgaben. Kommunen in Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf erhalten sogar 90 % der Ausgaben. Welche Orte dies sind, finden Sie hier: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungs-programm-bayern-stand-2018/
- Die Kommune muss nachweisen, dass sie in Summe mindestens 20 Online-Dienste anbietet (die geförderten einschließlich der bislang vorhandenen). Für Bezirke genügen 15 Dienste.
- Die Ausgaben für die geförderten Dienste müssen über 5.000 € liegen.
- Gefördert werden in der Richtlinie genau bestimmte Investitionsausgaben. Die AKDB erstellt im September entsprechende Angebote.
ACHTUNG: Der Vertrag über den Online-Dienst darf erst dann geschlossen werden, wenn der Zuwendungsbescheid des LDBV bei der Kommune vorliegt!
Weitere und die offiziellen Informationen finden Sie auf der Seite des bayerischen Förderprogramms „Digitales Rathaus“ unter:
https://www.digitales-rathaus.bayern/foerderprogramm/ueberblick.html
Benötigen Sie weiterführende Informationen? Oder haben Sie Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter. Wenden Sie sich an Ihren persönlichen Ansprechpartner oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Weiterführende Links zum Thema OZG
- Seite des bayerischen Förderprogramms „Digitales Rathaus“ https://www.digitales-rathaus.bayern/foerderprogramm/ueberblick.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/ozg/
- Förderrichtlinie digitales Rathaus des Freistaats Bayern: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2019-290/
- Weitere Informationen zu "Kommunen in Gebieten mit besonderem Handlungsbedarf"/Landesentwicklungsprogramm Bayern: https://www.landesentwicklung-bayern.de/instrumente/landesentwicklungsprogramm/landesentwicklungs-programm-bayern-stand-2018/
FAQ Onlinezugangsgesetz
Die Preise für die einzelnen Fachdienste berechnen sich i.d.R. je tausend Einwohner. Die Zahl in der Spalte „Menge“ ist daher die Berechnungsgrundlage für den Betrag bei dem jeweiligen Dienst. Der aufgeführte Betrag entspricht bereits dem Preis für diesen Dienst.
In den diversen Paketen in Ihrer Bestellschein-Auswahl sind jeweils mehrere Online-Dienste aufgeführt. Das bedeutet, dass bei den Paketen mehrere Dienste für die in der FöRdR geforderten 20 Online-Dienste zählen, z.B. beim Paket Urkunden aus dem Personenstandswesen wären es vier Einzeldienste.
Die Kategorien für den Sicheren Dialog werden nach Absprache an die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen jeder Kommune angepasst. Folgend ein Beispiel, wie eine Aufteilung aussehen könnte:
Die AKDB beschäftigt sich seit einem Jahr intensiv mit der Umsetzung der Anforderungen aus dem Onlinezugangsgesetz (OZG), nämlich mit der umfassenden Online-Bereitstellung aller Verwaltungsdienste. Dabei konzentriert sich die AKDB darauf, die im OZG-Leistungskatalog mit Priorität 1 und 2 definierten kommunalen Dienste umzusetzen, die den größten Nutzen für Bürger, Wirtschaft und Verwaltung stiften. Bereits heute deckt das zur Verfügung stehende Diensteportfolio des Bürgerservice-Portals der AKDB einen Großteil der kommunalen Prio-1- und Prio-2-Leistungen des OZG ab.
Gemäß Koalitionsvertrag sollen bereits bis Ende 2020 die 54 wichtigsten Verwaltungsverfahren (zum Beispiel Beantragung Geburtsurkunde, KFZ-Zulassung, Gesundheitszeugnis, Hundesteuer, Wohnsitzmeldungen, Baugenehmigung, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Unternehmensanmeldung) flächendeckend als Online-Services für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen zur Verfügung stehen.
Auch hier bildet die Arbeitsgrundlage die hochpriorisierten Dienste des sogenannten OZG-Umsetzungskatalogs. Einen Großteil dieser Top-54-Dienste hat die AKDB bereits im Angebot und kann über das Bürgerservice-Portal eingebunden werden. Die flächendeckende Einführung der hochpriorisierten Dienste bis Ende 2020 will der Freistaat mit einem bereits angekündigten Förderprogramm unterstützen.
Bereits heute bietet die AKDB ein ganzes Set an OZG-konformen Lösungen an. Dazu gehören das Bürgerservice-Portal mit Servicekonto-, Postfach- und ePayment-Funktion sowie über 80 Online-Dienste, von denen viele im sogenannten OZG-Leistungskatalog mit Priorität 1 und 2 definiert sind. Die AKDB bietet allen bayerischen Kommunen ab sofort ein individuelles, förderfähiges OZG-Paket an, das dem jeweiligen „Digitalisierungs-Ist-Stand“ jeder Kommune (Bürgerservice-Portal mit individuellem Dienste-Set bereits/noch nicht im Einsatz) Rechnung trägt.
Viele Städte und Kommunen arbeiten aktuell an ganzheitlichen Konzepten und Strategien zur Digitalisierung bzw. zum digitalen Transformationsprozess. Dabei entstehen viele Fragen. Das interdisziplinäre Consulting-Team der Stabsstelle Digitalisierung der AKDB beschäftigt sich intensiv mit der Digitalisierung der Verwaltung und ihren Umsetzungsprozessen. Die Kernkompetenz liegt im Know-how aus umfangreichem Projektgeschäft auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie einem umfassenden Beratungsansatz, angepasst an die Rahmenbedingungen und Bedürfnisse der Kunden.
Kontakt: digital-consulting(at)akdb.de
News zum OZG und Förderprogramm
"Mehr Schnittstellen und mehr Standards schaffen!"
Auf der zweiten Smart Country Convention sprach sich AKDB-Vorstandsmitglied Gudrun Aschenbrenner für mehr Standards bei der Entwicklung von Online-Diensten aus. Und lobte den Stand der...
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Am AKDB-Stand konnten sich kommunale Entscheider und Digitalisierungsbeauftragte auch über das neue Beratungsangebot DIGITAL.Consulting der AKDB informieren. Das Ziel des Experten-Teams: Kommunen bei...
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2019 steht ganz im Zeichen des Onlinezugangsgesetzes OZG. Das kommunale Umfeld wünscht sich bezüglich der Anforderungen, die sich aus dem Gesetz ergeben, konkrete Unterstützung. Darauf reagiert die...
WeiterlesenUnsere Erfahrung – Ihr Vorteil
Millionen Mal wurde das Bürgerservice-Portal für Online-Dienste genutzt. |
Kommunen setzten bundesweit auf das Bürgerservice-Portal. |
Online-Dienste sind heute schon verfügbar, weitere werden entwickelt. |
Bürger in Bayern haben 2019 Briefwahlunterlagen für die Europawahl über das Bürgerservice-Portal beantragt. |
nutzt künftig das Servicekonto der AKDB. |
Diese OZG-Leistungen bietet Ihnen die AKDB bereits heute

E-Government Plattform
Das Bürgerservice-Portal: mit aktuell über 80 Online-Diensten, der Großteil davon medienbruchfrei in das jeweils korrespondierende Fachverfahren integriert. Für hochgradig automatisierte Vorgänge und maximale Effizienz bei hohen Fallzahlen.

Interoperables Servicekonto
Das interoperable Servicekonto mit Postfach, mit dem sich Bürger und Unternehmen online ausweisen können. In jedem Bürgerservice-Portal und als Landeslösung in Bayern und Hessen, damit Dienste – wie vom OZG gefordert – auch länderübergreifend genutzt werden können.

Sicherer Dialog
Der sichere Dialog für 20 Fall-Kategorien erlaubt eine sichere Kommunikation mit Behörden und allgemeinen Mitteilungen.

E-Payment
Eine E-Payment-Lösung für einen sicheren und integrierten Bezahlvorgang kostenpflichtiger Verwaltungsvorgänge.

Bereitstellung der Betriebsumgebung
Die Bereitstellung der gesamten technischen Infrastruktur im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB.