EinsA
EStA – Einbürgerung- und Staatsangehörigkeitsregister
Beim Abschluss eines Antragsverfahrens zur Einbürgerung können die in EinsA gespeicherten Daten zur Person und zum meldepflichtigen Sachverhalt an das EStA-Register gemeldet werden. Dabei erfolgt ein dialoggeführter Abgleich mit den bereits im Register gespeicherten Datensätzen.
Die Registernummer der Person wird im Datensatz mitgeführt und sorgt bei künftigen Meldungen an EStA für eine eindeutige Identifikation im Register.
Unabhängig von einem Meldesachverhalt ist ein Abgleich mit dem Register möglich. Ferner können die Zugangsdaten zum Register im Fachverfahren verwaltet werden.

Elektronische Einbürgerungsakte
Neben den elektronisch gespeicherten Daten zum Einbürgerungsverfahren ist eine zunehmende Anzahl an Papierdokumenten zu archivieren. Entscheidungsrelevante Unterlagen müssen somit zunächst manuell in den Papierarchiven gesucht werden. Dabei entstehen unnötige Aufwände und Medienbrüche, die für eine rasche Vorgangsbearbeitung hinderlich sind. Die elektronische Einbürgerungsakte ermöglicht eine effizientere Vorgangsbearbeitung, die Suche von Dokumenten wird vereinfacht sowie beschleunigt und die Dokumente können revisionssicher abgelegt werden. Alle zu einem Vorgang gehörenden Dokumente stehen an allen EinsA-Arbeitsplätzen in elektronischer Form zur Verfügung.
Direkt bei der Fallbearbeitung in EinsA können die bereits zum jeweiligen Datensatz im elektronischen Archiv abgelegte Dokumente aufgerufen oder auch aktuell erzeugte Dokumente archiviert werden. Existiert beim Aufruf noch keine elektronische Akte zum Datensatz, so wird diese automatisch angelegt. E-Mails können direkt aus dem Mailsystem heraus in der elektronischen Akte abgelegt werden. Bei schriftlichen Anfragen bietet sich an, diese einzuscannen und zum elektronischen Vorgang abzulegen.
Die Vorteile der Elektronischen Einbürgerungsakte auf einen Blick
- einheitliche, strukturierte Ablage für Ausländer- und Einbürgerungsakten
- schnelles Wiederfinden von Dokumenten direkt am Arbeitsplatz des Sachbearbeiters
- nur geringe Anschaffungskosten für die elektronische Akte
- keine langen Einarbeitungszeiten
- Reduzierung der Lagerraumkosten für Archive / Registraturen
Weitere Schnittstellen
OK.VISA
Datenaustausch mit dem Ausländerverfahren OK.VISA
Datenaustausch mit OK.EWO
Übergabe einer Meldung an das Einwohnerverfahren OK.EWO, wenn dem Einbürgerungsantrag entsprochen wurde
Einwohnerverfahren
Aufnahmeschnittstelle zum Optionsverfahren