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Aktuelles aus dem Bereich OK.Buergerservice

Schluss mit doppelt und dreifach

Geburts-, Heirats- oder Sterbe-Urkunden – sie alle werden zu Dokumentationszwecken in Personenstandsregistern gehalten. Und zwar dezentral.  Ein moderner, agiler Staat muss Bürgern aber einen unkomplizierten, schnellen und dennoch sicheren Zugriff auf Daten garantieren. Die Lösung: perfekt miteinander vernetzte dezentrale Register. Die AKDB macht sich dafür stark. Und bietet seit gut zehn Jahren Lösungen für Behörden und Bürger.

Vernetzte, sichere Register sparen Kosten, entlasten Verwaltungen und sorgen für mehr Bürgerservice.

Wer heiratet, braucht Mut. Der Schwur, den Bund fürs Leben einzugehen, kann durchaus einschüchtern. Was viele Brautleute mindestens ebenso fürchten, ist der endlose Papierkrieg. Etwa das Anfordern von Geburts-, oder Personenstandsdaten. Ein Beispiel: Bei der Anmeldung zur Eheschließung muss beim Standesamt heute unter anderem eine aktuelle Abschrift aus dem Geburtsregister vorgelegt werden. Das sind bereits zwei Behördengänge – und zwei Dokumente. Dabei wäre es doch für Bürger und Behörde viel einfacher, wenn das Standesamt selbst im Geburtsregister den Eintrag prüft und keine Urkunde mehr vorgelegt werden müsste. Ein Behördengang – ein Dokument.

Kosten sparen – Bürgerämter entlasten

Bei jeder Bürgeranfrage könnte das zuständige Amt so auf sämtliche freigegebene Register zugreifen. Das spart Zeit und Mühe. Und ist im Sinne des Once-Only-Prinzips, das die Europäische Union mit Kraft vorantreibt: Gewisse Standard-Informationen bzw. -Daten sollen dann nur einmal eingegeben und von allen berechtigten Behörden genutzt werden. Dasselbe gilt für den Zensus. Statt bei jeder Behörde mühsam Daten einzutreiben, könnten die Melderegister für diesen Fall „freigegeben“ werden. Das Ziel: ein europäischer Daten-Binnenmarkt, der die Datensicherheit vollständig gewährleistet. Und ein besserer, schnellerer, kostensparenderer Bürgerservice. In einigen Ländern ist das bereits gelebte Realität. In Dänemark etwa sind Basisinformationen frei verfügbar für jedermann und für alle Behörden auf Basis von neun verknüpften Registern – gemäß der dortigen Rechtslage. Die geschätzten Kosteneinsparungen jedes Jahr belaufen sich auf 100 Millionen Euro.

Die Lösung ist nicht der mühsame Aufbau eines neuen, zentralen Melderegisters, sondern die Vernetzung und Interoperabilität diverser bereits bestehender und vor allem sicher geführter Register untereinander. Denn das ist durchaus möglich. Wie einige Beispiele demonstrieren. Seit 2013 betreibt die AKDB in Bayern zum Beispiel die elektronischen Personenstandsregister ePR. Dabei kann das Standesamt eines Ortes auf die Register anderer Standesämter zugreifen. Bürger, die eine Personenstandsurkunde brauchen, können den Antrag bayernweit stellen. In Bayern sind heute über sieben Millionen Personenstandsurkunden hinterlegt und auf diese Weise abrufbar.

Registerübergreifende Auskunft in Bayern

Seit über zehn Jahren können außerdem Meldebüros in Bayern neu hinzugezogene Bürger schneller registrieren: Die Zuzugsgemeinde kann den vorausgefüllten Meldeschein VAMS® benutzen. Dort sind bereits die Daten aus der Umzugsgemeinde hinterlegt. Keine erneute Eingabe ist mehr erforderlich. Selbstverständlich funktioniert dieser Prozess nur, wenn strengste datenschutzrechtliche Regeln befolgt werden. Die anfragende Meldebehörde muss berechtigt sein, die Meldedaten zu benutzen. Diese Berechtigung erteilt ihr der Bürger selbst. Zusammen mit dem Authentisierungszertifikat, das bei jeder Anfrage mit übertragen wird.

Ähnlich verhält es sich bei der Kfz-Zulassung: Bis heute gilt bei An- und Abmeldung eines Fahrzeugs das Wohnortprinzip: Anlaufstelle ist stets direkt die für den eigenen Wohnort oder Betriebssitz zuständige Zulassungsbehörde des Landratsamtes bzw. der kreisfreien Stadt. Seit 2011 hat die AKDB in einigen Behörden die erweiterte Zuständigkeit möglich gemacht: Elf Kreisverwaltungsbehörden im südlichen Oberbayern haben sich zusammengeschlossen. So müssen heute Fahrzeughalter Zulassungsvorgänge nicht unbedingt beim jeweils für sie zuständigen Amt erledigen. Es geht bei jeder einzelnen der teilnehmenden Behörden. Voraussetzung ist der gemeinsame Zugriff auf Registerdaten.

Von Rom nach München mit einem Klick

In einem nächsten Schritt braucht der Bürger – oder das Unternehmen – nicht einmal mehr das Amt aufzusuchen. Die Anfrage wird ganz einfach online gestellt. Auch hier ist eine sichere Authentifizierung das A und O. Und eine moderne, vernetzte Registerlandschaft. Das sähe dann so aus: Möchte sich ein europäischer Bürger in Zukunft aus Rom abmelden und nach München ziehen, so soll und wird er in Zukunft in der Lage sein, dies online aus einem Bürgerportal heraus zu machen. Dabei werden keine Dokumente ausgetauscht, sondern lediglich Daten. Das Versenden des Dokumentes bleibt Aufgabe und Recht der jeweiligen Behörde. Kein zusätzlicher Behördengang wird nötig sein, die Register werden europaweit miteinander vernetzt sein – immer unter Berücksichtigung strengster Datenschutz- und Datensicherheitsrichtlinien.

In seinem aktuellen Positionspapier unterstreicht die Bundes-Arbeitsgemeinschaft Kommunaler IT-Dienstleister VITAKO die Wichtigkeit dezentraler, miteinander vernetzter Register. Und erklärt, warum diese Lösung einem zentralisierten Register vorzuziehen ist.