Die auf der elektronischen Akte beruhende Lösung Feuerbeschau bietet eine sichere und nachvollziehbar dokumentierte Überwachung der Objekte,  sowohl turnusmäßig als auch außerordentliche. Die routine- und standardmäßig hinterlegbaren Prüfintervalle können individuell verändert werden. Alle einschlägigen Anlagentypen und die Sonderbauten gemäß der Bayerischen Bauordnung sind im Verfahren bereits strukturiert hinterlegt und müssen nur noch ausgewählt werden.

Die Maßnahmen selbst werden in einem speziellen Dialog protokolliert. Checklisten sind als Dokumentvorlagen vorhanden, Mängelberichte können direkt aus der Anwendung heraus erstellt werden. Dokumente, Pläne, Bilder usw. können weiteren Beteiligten, z. B. der Feuerwehr, zur Verfügung gestellt werden. Informationen aus Feuerwehreinsätzen können in dem Verfahren erfasst werden und dienen dem Feuerbeschauer als Hinweise auf besonders zu prüfende Lagen im Objekt. Bei Feststellung baulicher Mängel kann der gesamte Vorgang an das zuständige Bauamt weitergeleitet werden, das mit den bereits vorhandenen Informationen aus der elektronischen Akte im Modul BAU den Vorgang bearbeiten und entsprechende Zwangsmaßnahmen einleiten kann.

Ihre Vorteile

  • sichere Datenhaltung und Dokumentenablage in der elektronischen Objektakte
  • Registergliederung für Dokumentenablage (Aktenvermerke, Anhörungen, Kommunikation mit der Feuerwehr, Beschreibungen, Beteiligungen, Feuerbeschau, Einsatzkosten und Schriftverkehr)
  • Übersicht über die wesentlichen Objektinformationen im Aktenvorblatt der Objektakte
  • Datenerfassung mit vielfältiger Stammdatenauswahl
  • spezielle Zusatzdialoge für Fachdaten und Detailinformationen (Objektstammdaten, Personendaten, Feuerwehrdaten, Einsatzdaten Überwachungen, Notizen)
  • Dokumentenerstellung aus der Objektakte heraus möglich
  • verschiedene Dokumentenvorlagen im Lieferumfang
  • Weiterleitung von Akten und Dokumenten über Workflows
  • Zugriffe durch Externe möglich
  • Anbindung von Geographischen Informationssystemen möglich
  • Integration von fachlichen und juristischen Auskünften über Internet (z. B. Oberste Baubehörde) möglich