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Aktuelles aus dem Bereich OK.eGov

i-Kfz 3 ab sofort im Bürgerservice-Portal der AKDB

Die AKDB hat den Fachdienst Internetbasierte Fahrzeugzulassung im Projekt i-Kfz Stufe 3 fristgerecht zum 1. Oktober 2019 für den Wirkbetrieb im Bürgerservice-Portal zur Verfügung gestellt. Er umfasst die Leistungen der vorherigen Stufen eins und zwei und erweitert diese um nutzer- und verwaltungsfreundliche Funktionen.

Die vom Bundesverkehrsministerium beschlossene dritte Stufe des Projektes i-Kfz geht online. Der neue Fachdienst löst die bisherigen beiden Fachdienste ab: Neben den Anträgen zur medienbruchfreien Außerbetriebsetzung (i-Kfz Stufe 1) und medienbruchfreien Wiederzulassung (i-Kfz Stufe 2) beinhaltet der neue Fachdienst Anträge für eine Umschreibung, Adressänderung eines Halters oder eine Neuzulassung. Die Wiederzulassung wird jetzt sogar möglich bei Wechsel des Halters und/oder des Zulassungsbezirks. Die Kennzeichenmitnahme wird auf einen Halterwechsel erweitert. Aber damit nicht genug: Für einige Vorgänge kann der Verwaltungsakt sogar direkt im Bürgerservice-Portal durchgeführt werden – für die Außerbetriebsetzung, Umschreibung unter Beibehaltung des Kennzeichens und Adressänderung. Ein sofortiges Losfahren wird nun möglich.

Wie funktioniert das "sofortige Losfahren" genau? Nachdem der Nutzer den Antrag gestellt hat, erhält er – sofern der Fachdienst alle Vorprüfungen bestanden sieht und ein Zahlungseingang vorliegt – einen Bescheid als pdf-Datei. Sobald der Bescheid geöffnet oder gespeichert wird, schreibt der Fachdienst den Zulassungsvorgang direkt beim KBA in das zentrale Fahrzeugregister und der Verwaltungsakt ist vollzogen. Der Bürger muss den ausgedruckten Bescheid mit seinem Fahrzeug führen und darf dann bei einer Umschreibung oder Adressänderung sofort losfahren. Die Zulassungsbehörde wird dem Nutzer im Anschluss eine neue Zulassungsbescheinigung I zuschicken, die den selbst ausgedruckten Online-Bescheid sowie die entwertete Zulassungsbescheinigung II ersetzt.

Wie bei den beiden ersten Stufen auch sieht der Gesetzgeber für die Nutzung der Online-Dienste die Authentifizierung über die eID-Funktion des neuen Personalausweises vor. Eine Besonderheit im Fachdienst der AKDB ist, dass der Nutzer mehrere (bis zu drei) Vorgänge gleichzeitig durchführen und bezahlen kann. So kann beispielsweise ein neues Fahrzeug zugelassen und zur gleichen Zeit ein anderes wiederzugelassen werden. Oder es werden zwei Adressänderungen vorgenommen.

Komfortabel ist i-Kfz 3 aber nicht nur für Bürger. Auch für die Verwaltung wird vieles einfacher, sie wird deutlich entlastet. So fällt bei jedem einzelnen automatisierten Verwaltungsakt eine Menge Aufwand für die Sachbearbeitung weg. Selbstverständlich, und das ist besonders wichtig für ein Review von durchgeführten Verwaltungsakten und die Bearbeitung eines Antrags, werden die einzelnen Prozessschritte im Portal mit Zeitpunkt und Ergebnis sowie gegebenenfalls mit fachlicher Referenz, wie zum Beispiel Kommunikations-ID bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, nachgewiesen. Die Prozessschritte sind im Übrigen nicht nur auf eine optimale Kommunikation mit dem AKDB-Fachverfahren OK.VERKEHR abgestimmt, sondern auch mit anderen Fachverfahren kompatibel.

Die Geschäftsvorfälle kommen darüber hinaus in gewohnter Weise im Fachverfahren an, als wären sie direkt über OK.VERKEHR erfasst. Beispiel: Der Nutzer beantragt eine Wiederzulassung mit Kennzeichen-Wechsel, für die Behörde stellt dieser Vorgang allerdings eine Umschreibung dar und wird als solche auch ins Fachverfahren integriert.

Eine weitere Neuerung ist im Rahmen des Projekts i-Kfz 3 zu beachten: Höchste Sicherheitsanforderungen werden zukünftig auch hier verlangt. "Dabei müssen Kommunen sich um keine Sicherheitsprüfungen kümmern, wenn sie die Software im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB betreiben", erklärt der Vorstandsvorsitzende der AKDB, Rudolf Schleyer: "Auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der hohen Schutzwürdigkeit der Daten ist das Zertifikat von entscheidender Bedeutung". Im Juli wurde die AKDB vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erneut erfolgreich für weitere drei Jahre re-zertifiziert. Das bedeutet: Kommunen, Partner und Bürger können sich weiterhin auf höchstmögliche Sicherheit für kommunale IT-Systeme verlassen.