Zeit und Kosten sparen!

Internetbasierte
Fahrzeugzulassung (i-Kfz)

15.04.2020 | E-Government einfach machen:  

Grünes Licht für i-Kfz ohne eID-Funktion des Personalausweises!

Alle Kfz-Zulassungsstellen mit Anmeldung ohne Personalausweis finden Sie hier in der Übersicht.  Weiter zur Übersicht

2023 – Stufe 4

2019 – Stufe 3: An-, Ab- oder Ummelden Ihres Fahrzeugs im Bürgerservice-Portal

Seit 1. Oktober 2019 können Bürger mit der Stufe 3 der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) bezirksunabhängig online das An-, Ab- oder Ummelden Ihres Fahrzeugs bequem von zu Hause aus vornehmen.

Der neue Fachdienst löst die bisherigen beiden Fachdienste ab: Neben den Anträgen zur medienbruchfreien Außerbetriebsetzung (i-Kfz Stufe 1) und medienbruchfreien Wiederzulassung (i-Kfz Stufe 2) beinhaltet der neue Fachdienst Anträge für:

  • Neuzulassungen,
  • Umschreibungen und
  • Wiederzulassungsvor­gänge

auch bei Wechsel des Halters und/oder Zulassungsbezirks.

Die Möglichkeit, das Kennzeichen bequem mitzunehmen, wird in diesem Zusammenhang auch auf den Fall des Halterwechsels erweitert – bislang war dies nur im Fall des Umzugs eines Halters möglich.

In Stufe 3 ist eine vollständig automatisierte Antragsbearbeitung in das Verfahren eingeführt. Für einige Vorgänge kann der Verwaltungsakt direkt im Bürgerservice-Portal durchgeführt werden. Das ist der Fall bei der Außerbetriebsetzung, Adressänderung und Umschreibung unter der Bedingung der Mitnahme des bisherigen, gültig gestempelten Kennzeichens. Ein sofortiges Losfahren ist nun möglich.

Eine teilautomatisierte Antragsbearbeitung erfolgt bei der Neuzulassung, Wiederzulassung und Umschreibung ohne Kennzeichenmitnahme. Hier muss zunächst eine Sachbearbeiterin der Zulassungsbehörde die im i-Kfz-Portal erfassten und automatisiert validierten Daten nach Übermittlung an das Fachverfahren (OK.VERKEHR) der Zulassungsbehörde manuell überprüfen. 

Welchen Nutzen bringt i-Kfz Bürgerinnen und Bürgern

Behördengang 24/7 möglich
Keine Wartezeiten
Überall möglich
Sofortiges Losfahren*

* Aktuell vorerst bei der Umschreibung und dort bei Mitnahme des Kennzeichens möglich

Komfortabel ist i-Kfz 3 aber nicht nur für Bürger. Auch für die Verwaltung wird vieles einfacher, sie wird deutlich entlastet. So fällt bei jedem einzelnen automatisierten Verwaltungsakt eine Menge Aufwand für die Sachbearbeitung weg.

2017 – Stufe 2: Online Wiederzulassung im Bürgerservice-Portal

Seit dem 01.10.2017 ermöglicht die medienbruchfreie Wiederinbetriebnahme – i-Kfz 2 - dem Bürger, sein abgemeldetes Fahrzeug über das Internet bei der gleichen Zulassungsstelle wieder zuzulassen. Dabei kommt erneut die eID-Funktion des neuen Personalausweises zum Einsatz. Im Unterschied zur Fahrzeug-Abmeldung kann nur der Fahrzeughalter selbst die Wiederinbetriebnahme online durchführen. Der Fachdienst iKfz Stufe 2 ist also nicht für die Nutzung mit einem Organisationskonto geeignet.

Für den Antrag werden neben dem letzten Kennzeichen und dem Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung 1 u. a. die Fahrzeug-Identifizierungsnummer  und die elektronische Versicherungsbescheinigung der Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.  Es wird z.B. geprüft, ob eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt, ob es Kfz-Steuerrückstände gibt oder ob eine gültige Bankverbindung eingegeben wurde.

Der Antrag wird geprüft und der Bürger erhält den Bescheid per Post. Bei positivem Ergebnis bekommt der Bürger mit dem Bescheid auch eine neue Zulassungsbescheinigung 1 sowie neue Siegel, die er selbst gemäß einer mitgelieferten Anleitung an seine Nummernschilder anbringt.

Nur noch dezentrale Portale

Anders als bei der ersten Stufe wird das KBA für die Wiederinbetriebnahme sein zentrales Portal nicht mehr anbieten, sondern stellt nur noch Webservices zur Verfügung. Mit dem Start der Stufe 2 wird zudem auch i-Kfz 1 über das zentrale Portal des KBA eingestellt. Spätestens dann müssen Zulassungsstellen eine dezentrale Lösung anbieten.

2016 – Großkundenlösung

Nicht nur Bürger profitieren von der Online-Fahrzeugabmeldung. Insbesondere für gewerbliche Antragsteller wie Händler, Kfz-Werkstätten und Autovermietungen mit entsprechenden Fallzahlen ist die internetbasierte Außerbetriebsetzung eine echte Alternative, um Aufwand und Kosten zu sparen.

Vorteile auch für die Wirtschaft

Seit Mai 2016 pilotiert die AKDB gemeinsam mit der Stadt Ingolstadt, der Audi AG und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur die medienbruchfreie Außerbetriebsetzung in Verbindung mit dem Unternehmenskonto. Die Lösung soll als „Blaupause“ für eine verbindliche Regelung im Rahmen von i-Kfz Stufe 3 dienen, bei der die Neuzulassung von Fahrzeugen sowie die Nutzung des Organisationskontos für juristische Personen vorgesehen ist.

Der Prozess schreibt eine Authentifizierung mit der eID-Funktion gesetzlich vor, die über das Organisationskonto realisiert ist. Rund 60.000 Fahrzeuge der Audi AG werden so bei der Stadt Ingolstadt pro Jahr außer Betrieb gesetzt.

Im Unterschied zum „Bürger“-Fachdienst werden die außer Betrieb zu setzenden Fahrzeuge bei Audi durch einen Dienstleister elektronisch über ein internes Erfassungssystem eingelesen und einmal pro Tag in Form einer Datei an die Zulassungsstelle Ingolstadt übermittelt – bis zu 999 Fahrzeuge gleichzeitig. Für die Bereitstellung dieser Datei durch Audi meldet sich der Mitarbeiter mit seinem Personalausweis (eID) gesetzeskonform am Bürgerservice-Portal an. Die Bezahlung erfolgt – ebenfalls abweichend vom Bürgerprozess - außerhalb des Bürgerservice-Portals durch eine regelmäßige Sammelrechnung der Zulassungsbehörde an die Audi AG.

2015 – Stufe 1: Online-Außerbetriebsetzung im Bürgerservice-Portal

Dank einer Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung können seit 01.01.2015 Fahrzeuge online über das Internet außer Betrieb gesetzt werden. Dies gilt als erster wichtiger Schritt einer internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Alle Zulassungsstellen in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, diese Möglichkeit als Ergänzung zum bestehenden Verfahren anzubieten.

Für den Antragsteller bedeutet das keine Anfahrtswege, keine Wartezeiten, dafür eine schnelle und unkomplizierte Antragstellung ohne persönliches Erscheinen bei der zuständigen Behörde. Bürger und Zulassungsstellen sparen so Zeit und Geld.

In Bayern kann i-Kfz 1, also die Außerbetriebsetzung, nahezu flächendeckend im Bürgerservice-Portal der AKDB durchgeführt werden, bundesweit setzen über 100 Zulassungsstellen diese Lösung ein.

Fallzahlen

Anfangs waren die Nutzungszahlen der internetbasierten Außerbetriebsetzung mit bundesweit einigen Hundert Fällen eher verhalten. Das liegt u. a. daran, dass dieser Antrag erst für Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden, online möglich ist. Allerdings haben sich die Nutzungszahlen im Bürgerservice-Portal von 2015 auf 2016 verdreifacht.

Es fehlt aber auch am Wissen über die Möglichkeit bei den Fahrzeughaltern bzw. Antragstellern. Dabei liegen die Vorteile klar auf der Hand. Unabhängig von den Öffnungszeiten der Zulassungsstellen, ohne Wartezeiten oder Anfahrtswege können Bürger diesen Online-Service bequem und sicher nutzen, von zu Hause aus, wann sie wollen.

2015

i-Kfz bekannt machen

Die AKDB unterstützt bei der Aufklärungsarbeit und stellt das Projekt bei diversen Veranstaltungen vor. Im März 2015 präsentierte die AKDB beispielsweise in Hannover auf der CeBIT Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt und Bundesinnenminister Thomas de Maizière die internetbasierte Kfz-Abmeldung. Hier interessierte sich überwiegend das Fachpublikum für die Online-Außerbetriebsetzung.

Anders war es im August 2015 beim traditionellen Tag der offenen Tür für Bürger im Bundesverkehrsministerium in Berlin: Gemeinsam mit der AKDB beantworteten Experten vom Kraftfahrt-Bundesamt sowie von der Bundesanstalt für Straßenwesen alle Bürgeranfragen zu den Themen Straßenverkehr oder Führerscheinwesen.