Für die Organisation der bundesweiten Behördenauskünfte bereiten die Bundesländer eine Verwaltungsvereinbarung vor, die sich derzeit noch in Abstimmung befindet. Um aber möglichst frühzeitig praktische Erfahrungen mit länderübergreifenden Behördenauskünften zu sammeln, haben Bayern und Brandenburg als erste Bundesländer am 1. Dezember 2016 einen Probe-Echt-Betrieb gestartet. In beiden Bundesländern kommen dabei von der AKDB realisierte Behördenauskunftssysteme zum Einsatz.
Die abrufberechtigten Behörden und öffentlichen Stellen aus den beiden Bundesländern können ab sofort länderübergreifend Behördenauskünfte aus den Melderegistern von Bayern und Brandenburg einholen. Die Behördenauskünfte umfassen – wie im Bundesmeldegesetz geregelt – die Auskünfte für Sicherheitsbehörden und die einfache Behördenauskunft für alle anderen Behörden und öffentlichen Stellen.
Die erwähnte Verwaltungsvereinbarung regelt insbesondere die Einrichtung zentraler Stellen in den Bundesländern für die Durchführung bundesweiter Behördenauskünfte. Als zentrale Stelle für den Freistaat Bayern fungiert die AKDB, die seit dem 1. Juli 2007 erfolgreich das Bayerische Behördeninformationssystem BayBIS betreibt. Den frühzeitigen Start des Probe-Echt-Betriebes für die länderübergreifende Behördenauskunft ermöglichte die konstruktive Zusammenarbeit zwischen der AKDB und dem Brandenburgischen IT-Dienstleister ZIT-BB in Potsdam, der zentralen Stelle des Landes Brandenburg.
Die zentrale Stelle ist eine wesentliche Komponente im Betriebsmodell für die bundesweite Behördenauskunft, die auch als Präqualifizierung bezeichnet wird. Alle abrufberechtigten öffentlichen Stellen in den Bundesländern müssen sich jeweils nur einmal bei der zentralen Stelle ihres Bundeslandes registrieren. Da die bayerischen Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen bereits für BayBIS registriert sind, sind sie auch für die Einholung von Behördenauskünften aus allen anderen Bundesländern berechtigt und müssen für die Präqualifizierung nichts weiter veranlassen. Eine weitere wesentliche Aufgabe der zentralen Stellen ist die Entgegennahme und Beantwortung von Anfragen aus dem eigenen Bundesland und aus den anderen Bundesländern.
Das Modell der Präqualifizierung ist klar strukturiert und transparent. Dazu trägt auch bei, dass für eine sichere und verlässliche Adressierung der Anfragen im Endausbau nur die zentralen Stellen der 16 Bundesländer in das Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis einzutragen sind und nicht alle bundesweit abrufberechtigten Stellen.
Die AKDB war bereits bei der Einführung der Online-Melderegisterauskunft für private Stellen Vorreiter. Das im August 2003 in Betrieb gegangene ZEMA-Portal war das erste Portal, das den Online-Zugang zu einer Vielzahl an Melderegistern für die Einholung von einfachen Melderegisterauskünften durch private Stellen ermöglichte.