Das Bayerische E-Government-Gesetz trat am 30.12.2015 in Kraft. Es gilt für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Freistaates Bayern, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts.
Das Gesetz regelt die rechtlichen Voraussetzungen für eine effektive, bürger- und unternehmensfreundliche digitale Verwaltung in Bayern. Gleichzeitig zielt es auf den Ausbau des eGovernments auf allen Verwaltungsebenen und für alle Verwaltungsdienstleistungen im Freistaat Bayern ab.
In nur zehn Artikeln werden erstmals klar umrissene Rechte für Bürger und Unternehmen in der elektronischen Verwaltung festgelegt, insbesondere in Bezug auf den Zugang zur elektronischen Kommunikation, elektronische Identifizierung, elektronische Verfahrensabwicklung, elektronisches Bezahlen und elektronische Rechnungstellung.
Im Download-pdf „Steckbrief BayEGovG“ haben wir Ihnen die wichtigsten Auswirkungen auf das kommunale eGovernment-Angebot und passende AKDB-Lösungen in einem verständlichen Überblick zusammengestellt.