AKDB aktuell Januar 2016

Neue Regelungen für elektronische Lohnsteuerbescheinigungen

Arbeitgeber müssen der Finanzverwaltung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung verschiedene Angaben elektronisch übermitteln. Die AKDB-Fachverfahren der Personalwirtschaft sind mit Bezug auf gesetzliche Neuerungen, die seit Anfang 2016 gelten, gut gerüstet.

Elektronische Lohnsteuerbescheinigungen: Die Verfahren der AKDB-Personalwirtschaft sorgen dafür, dass sich Kunden um gesetzliche Änderungen nicht selber kümmern müssen.

Arbeitgeber haben grundsätzlich die Pflicht, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres elektronische Lohnsteuerbescheinigungen für ihre Beschäftigten zu übermitteln. Seit Januar ergeben sich dabei gravierende Veränderungen, die der Arbeitgeber beachten muss: Umfassende Neuregelungen zum Korrektur- und Stornierungsverfahren führen dazu, dass es für diesen Bereich ein neues Meldeverfahren geben wird, das in weiten Teilen an das DEÜV-Verfahren, die Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung, angelehnt ist.

Die AKDB hat ihre Programme in der Personalwirtschaft schon zum Jahreswechsel 2015/2016 den neuen Modalitäten angepasst und ihre Kunden entsprechend informiert. Die Anwender können sich deshalb ganz darauf verlassen, dass das neue Verfahren ohne eigenes Zutun vollautomatisch läuft.