AKDB aktuell September 2019

eIDAS-Verordnung geht in die nächste Runde

Ab September 2019 gilt für Deutschland die Anerkennungspflicht notifizierter eID-Systeme anderer Mitgliedstaaten. In enger Abstimmung mit dem bayerischen Finanzministerium macht die AKDB die BayernID eIDAS-fähig.

Die eIDAS-Verordnung zielt darauf ab, dass deutsche Nutzer im EU-Ausland Online-Verwaltungsleistungen durchführen können bzw. EU-Ausländer in Deutschland. Es geht um die gegenseitige Anerkennung elektronischer Identifizierungsmittel der Mitgliedstaaten und um einheitliche Rahmenbedingungen für deren grenzüberschreitende Nutzung.

Deutschland war hier Vorreiter: Der "neue" deutsche Personalausweis (nPA) wurde als erstes eID-System bereits im September 2017 mit der Online-Ausweisfunktion eID gegenüber der EU-Kommission notifiziert bzw. angemeldet – und zwar auf Vertrauensniveau "hoch". Nach einer Frist von zwölf Monaten sind seit September 2018 alle anderen EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, dies anzuerkennen und ihre eigenen Verwaltungsverfahren für die deutsche Online-Ausweisfunktion zu öffnen.

Was ist neu ab September 2019? Zum Stichtag greift die Anerkennungspflicht für Deutschland, das heißt, es werden erstmals EU-weit anerkannte eID-Systeme gleichwertig zum nPA anerkannt werden müssen. Das sind im Einzelnen ab September Italien, ab November Estland, Kroatien, Luxemburg sowie Spanien, ab 2020 weitere Staaten. Laut IT-Planungsrat sollen dabei die Aufwände für die Identifizierung so gering wie möglich gehalten werden. Deshalb erfolgt die Anerkennung notifizierter Identifizierungsmittel vorrangig über zentrale Nutzerkonten.

Deren sinnvolle Nutzung ist jedoch abhängig vom einzelnen Anwendungsfall einer öffentlichen Dienstleistung. Die Akzeptanz der eIDAS-notifizierten eID-Systeme wird neben dem nPA im Rahmen des Basisdienstes BayernID sichergestellt. Näheres regelt der Freistaat Bayern im Rahmen seiner Fürsorge für die Fortschreibung des BayEGovG. Die AKDB fungiert hier als Dienstleister für den Freistaat.

Im ersten Schritt engagierte sich die AKDB im Rahmen des EU-Projekts TREATS (TRans-European AuThentication Services) für eine prototypische eIDAS-Umsetzung. Dabei wurde die Interoperabilität mit der österreichischen Bürgerkarte getestet. Im nächsten Schritt sind die Anwendungen im Bayerischen Portalverbund verfügbar. Der Bayerische Portalverbund wird von aktuell 29 Fachportalen gebildet, die an die BayernID angeschlossen sind, etwa BAföG-Online sowie Portale diverser Landkreise und Landesbehörden. Testdaten für Italien hat die AKDB bereits erhalten. Die Umsetzung erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Finanzministerium. Die AKDB wird die Kommunen über das weitere Vorgehen zeitnah informieren.