Am 7. August hat der Freistaat Bayern die Förderrichtlinie digitales Rathaus veröffentlicht. Wirksam wird sie ab dem 1. Oktober 2019. Das bedeutet: Kommunen können sich ab diesem Datum die Kosten für die Anschaffung und Einrichtung von Online-Verwaltungsdiensten vom Freistaat bezuschussen lassen. Dabei können sie 80 Prozent der Investitionen sparen. In Gebieten mit besonderem Förderbedarf sogar 90 Prozent.
Die AKDB wird jeder Kommune ein individuell auf sie zugeschnittenes förderfähiges Online-Dienste-Bundle anbieten. Es erfüllt die technischen Voraussetzungen des Förderprogramms, inklusive Mobilfähigkeit der Dienste und Nutzung der Basisdienste – BayernID, Postfach, E-Payment - und ist OZG-konform. Das Beste: Das Online-Dienste-Bundle der AKDB bietet besonders attraktive Konditionen.
Wie geht es weiter? Da die Förderung erst ab dem 1. Oktober beantragt werden kann, wird die AKDB im September allen betroffenen Kommunen in Bayern passende Angebote zusenden. Diese berücksichtigen bereits vorhandene Online-Dienste der jeweiligen Kommune. Mit diesem schriftlichen Angebot kann die Kommune die Förderung beim Freistaat beantragen.
Hier finden Sie Informationen zur Förderrichtlinie und weitere Infos zum Onlinezugangsgesetz.