AKDB aktuell August 2019

AKDB erhält erneut Re-Zertifizierung des BSI

Im Juli wurde die AKDB vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erneut erfolgreich re-zertifiziert. Das bedeutet: Kommunen, Partner und Bürger können sich weiterhin auf die höchstmögliche Sicherheit für kommunale IT-Systeme verlassen. 

Die AKDB hat bereits zum zweiten Mal die Re-Zertifizierung des BSI erhalten. Das neue Zertifikat hat wieder eine Laufzeit von drei Jahren und ist bis zum 6. Juli 2022 gültig. Bei einer Zertifizierung attestiert ein akkreditierter Auditor der AKDB ein umfangreiches IT-Sicherheitsmanagement-System, führt eine mehrtägige Vor-Ort-Prüfung durch und erstellt einen ausführlichen, vom BSI geprüften, Auditbericht. Das Zertifikat umfasst sämtliche kundenspezifische IT-Prozesse der AKDB in ihren Rechenzentren, alle dort betriebenen Fachverfahren und Dienste sowie die elektronischen Personenstandsregister. Zusammengefasst heißt das für kommunale IT-Verantwortliche: Die AKDB hat ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen auf die aktuellen Anforderungen der Cyber-Security angepasst und ist einmal mehr auf dem neuesten Stand.

In den re-zertifizierten Rechenzentren verarbeitet die AKDB schutzwürdige Daten, unter anderem aus den Bereichen Meldeamts-, Personal-, Finanz-, Sozial-, Verkehrs- und Grundstückswesen. Für die elektronischen Personenstandsregister, in denen seit 2013 sämtliche Personenstandsfälle Bayerns gespeichert werden, ist die BSI-Zertifizierung sogar rechtlich vorgeschrieben. Höchste Sicherheitsanforderungen werden zukünftig auch im Bereich der Online-Kfz-Zulassung im Rahmen des Projekts i-Kfz Stufe 3 verlangt. "Dabei müssen Kommunen sich um keine Sicherheitsprüfungen kümmern, wenn sie die Software im BSI-zertifizierten Rechenzentrum der AKDB betreiben", erklärt der Vorstandsvorsitzende der AKDB, Rudolf Schleyer: "Auch im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes und der hohen Schutzwürdigkeit der Daten ist das Zertifikat von entscheidender Bedeutung".