Es sind beachtliche Summen: Nach Schätzungen der an der Verordnung beteiligten Bundesministerien (Verkehrs-, Innen-, Bau- sowie Umweltministerium) werden Bürgerinnen und Bürger zukünftig jährlich wegen entfallender Wege zum Amt insgesamt 20 Millionen Euro an Sachaufwand sparen – und drei Millionen Stunden Zeit.
Der Grund: Kfz-Erstzulassung, Wiederzulassung, Adressänderungen oder Kennzeichenmitnahme (auch bei Halterwechsel) werden bald online für jeden Bürger möglich sein. Einfach schnell von zu Hause aus. Keiner muss sich mehr Urlaub nehmen, um sein Auto anzumelden. Voraussetzung: Dass der Bürger Zugang zu den entsprechenden Online-Services hat, etwa zum Bürgerservice-Portal der AKDB. Der Bundesrat hat am 15. Februar einer entsprechenden Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Und erwartet auch für die Verwaltung eine künftige Entlastung um jährlich rund 2,2 Mio. Euro, sobald sich die Nutzung etabliert hat.
Bisher konnten Privatpersonen lediglich Abmeldungen übers Internet erledigen (i-Kfz Stufe 1) oder Wiederzulassungen auf denselben Halter (i-Kfz Stufe 2) online vornehmen. Eine Neuzulassung – völlig unabhängig von Halter und Zulassungsbezirk war bislang nur vor Ort möglich. Dabei werden die vom Halter eingegebenen Daten durch das Portal der Zulassungsbehörde maschinell verifiziert und verarbeitet. Die eingegebenen Daten werden mit den im Zentralen Fahrzeugregister gespeicherten Daten abgeglichen und durch ein automatisiertes Programm im Portal der Zulassungsbehörde auf das Vorliegen der Voraussetzungen geprüft.
Das Projekt i-Kfz startete operativ bereits 2015 mit i-Kfz Stufe 1 und hat das Ziel, das gesamte Fahrzeugzulassungswesen in Deutschland zu digitalisieren. Kein Behördengang, keine Wartezeiten im Amt: der gesamte Lebenszyklus eines Autos soll in Zukunft hundertprozentig digital vorliegen. Ab Oktober 2019 wird der Online-Dienst voraussichtlich über das Bürgerservice-Portal nutzbar sein. Den gesamten Text der Verordnung lesen Sie auf der Website des Bundesrats.