AKDB aktuell März 2019

Beitragsabrechnungen – immer aktuell

Guter Besuch, positive Resonanz: Die diesjährigen Kundenfachtagungen für TERAwin-BEI, dem AKDB-Verfahren für die Abrechnung grundstücksbezogener Beiträge, waren ein voller Erfolg. Insgesamt über hundert Teilnehmer kamen nach Würzburg und Landshut, diskutierten über interessante Themen und erlebten spannende Vorträge.

Hans-Peter Mayer vom Bayerischen Gemeindetag erläuterte in seinem ebenso fachkundigen wie launigen Vortrag "Kompensation der Straßenausbaubeiträge", wie es in Bayern zum rückwirkenden Beitragserhebungsverbot für Straßenausbaubeiträge kam. Er wies auf die regionalen Unterschiede in Bayern hin. So hätten in Unterfranken 97 Prozent der Gemeinden eine Straßenausbaubeitragssatzung gehabt, in Niederbayern dagegen nur 35 Prozent.

Die Konsequenzen des Beitragserhebungsverbots: Wenn im Zeitraum 1. Januar bis 11. April 2018 Straßenausbaubeitrags- oder Vorauszahlungsbescheide versandt wurden, müssen die Bescheide aufgehoben und die bezahlten Beiträge ab 1. Mai 2019 zurückgezahlt werden. Der Freistaat Bayern erstattet auf Antrag die entgangenen Beiträge bzw. die Aufwendungen für Planung und Vorbereitung begonnener Straßenausbaumaßnahmen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Die Erstattungen werden aufgrund einer sogenannten Spitzabrechnung der Gemeinden – also die gewohnte Berechnung der Straßenausbaubeiträge ohne Anteile für gemeindeeigene Grundstücke – von den jeweils zuständigen Regierungen ermittelt. Vorauszahlungen, die bis 31.12.2017 für begonnene Maßnahmen erhoben wurden, können fiktiv abgerechnet werden, wenn die Merkmale der endgültigen Herstellung bis spätestens 31.12.2024 erfüllt sind. Sind die so ermittelten endgültigen Beträge höher als die Vorauszahlung, erstattet der Freistaat Bayern auch diese entgangenen Beträge. Anträge auf Erstattung können noch bis 30. April 2028 gestellt werden.

Künftige Straßenausbaumaßnahmen fördert der Freistaat durch sogenannte Straßenausbaupauschalen aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs. Die Pauschalen werden nach den "gemeindescharfen" Siedlungsflächen und – von 2019 bis 2021 – nach einem abschmelzenden Gewichtungsfaktor der durchschnittlichen Einnahmen aus den Jahren 2008 bis 2017 berechnet. Die anwesenden Gemeindevertreter und der Bayerische Gemeindetag waren überzeugt, dass die bisher erhobenen Anliegeranteile nicht durch die Straßenausbaupauschalen gedeckt werden können. 2019 werden nur Gemeinden gefördert, die in der Vergangenheit Straßenausbaubeiträge erhoben hatten, ab 2020 alle Gemeinden.

Ingeborg Schmitt, Bereichsleiterin TERA-Produkte bei der AKDB, zeigte, wie die Aufhebungsbescheide, die Rückzahlungen und die Spitzabrechnungen mit TERAwin-BEI erstellt werden können. Auch die von den Regierungen geforderten Vergleichsberechnungen sind mit Hilfe dieser Software einfach durchzuführen.