AKDB aktuell Mai 2018

Der Fachkräftemangel macht auch vor der Kämmerei nicht halt: Eine der möglichen Lösungen ist das Auslagern von (Teil-)Aufgaben der Finanzverwaltung. Aber was, wenn der Bedarf an Unterstützung im Jahresverlauf deutlich schwankt? Die Lösung der AKDB heißt: FlexService Finanzwesen.

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Am 25.05.2018 kommt die DSGVO zur Anwendung und die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen werden EU-weit vereinheitlicht. Die AKDB stellt ihren Kunden ab sofort für alle Fachverfahren bestimmte, von der Datenschutz-Grundverordnung geforderte, Inhalte bereit.

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Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommt in wenigen Tagen zur Anwendung. So waren Betriebssysteme, Datenbanken, Datenschutz und IT-Sicherheitskonzepte die großen Themen der Veranstaltungsreihe Techniktage 2018. Rund 700 kommunale IT- Entscheider kamen im Frühjahr zu den insgesamt elf Terminen und informierten sich auch darüber, wie Backup- und Informationssicherheitskonzepte das IT-Leben…

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Die E-Rechnung kommt, daran führt kein Weg vorbei. Sind Sie schon fit? Wir laden Sie ein zu einem Webinar über den gesamten Prozess einer E-Rechnung: "Digital vom Posteingang zum Archiv".

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Die EU-Mitgliedsstaaten müssen alle zehn Jahre einen Zensus durchführen: Politik, Verwaltung und Wirtschaft dienen die gewonnenen Daten als verlässliche Grundlage ihrer Entscheidungen. OK.FIS, die Finanzsoftware der AKDB, bietet in ihrem Verfahren rechtzeitig die Vorbereitung zum Zensus 2021 an, Stichtag 1. Oktober 2018.

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Stichwort Digitalisierung: Die Entwicklung ist natürlich auch im Bereich Versorgungsunternehmen nicht aufzuhalten. Was Energieversorger dazu wissen müssen, worauf sie sich bei der DSGVO einstellen müssen, welche Lösungen die AKDB mit der Software Schleupen CS anbietet – darauf gab auch in diesem Jahr der zweitägige AKDB-Arbeitskreis für Versorgungsunternehmen passende Antworten.

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Alle Jahre wieder – auch heuer wurden die AKDB-Kundenfachtagungen für OK.EWO-Kunden in Bayern hervorragend angenommen. Lesen Sie die Topthemen der Veranstaltung nochmal im Newsletter ...

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Für Zuzüge ist seit 1. Mai 2018 die Bereitstellung der Daten zur Anmeldung mit dem vorausgefüllten Meldeschein VAMS® gesetzlich vorgeschrieben. Ein guter Grund, daran zu erinnern, dass dieser VAMS® bei OK.EWO-Kunden der AKDB schon seit zehn Jahren erfolgreich eingesetzt wird ... 

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Bis zum 16. Juli 2018 können Leser der Fachpublikation eGovernment Computing den besten Anbieter von E-Government-Lösungen wählen. In der Kategorie "Kommunale Lösungen" wurde die AKDB von der Redaktion erneut nominiert. 

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