AKDB aktuell September 2018

Zensus 2021: kostenloser Bestandsdaten-Service für OK.EWO-Kunden

2021 steht die nächste Volkszählung einschließlich Gebäude- und Wohnungszählung bevor. Die Meldebehörden sind gesetzlich verpflichtet, aktuelle Bestandsdaten an die Statistischen Landesämter zu liefern. Für ihre OK.EWO-Kunden im Rechenzentrum übernimmt die AKDB die Lieferung zum Stichtag im Januar 2019 kostenfrei.

Meldebehörden müssen aktuelle Bestandsdaten an die Statistischen Landesämter liefern. Für ihre OK.EWO-Kunden übernimmt dies die AKDB.

Was müssen Meldebehörden tun?

Auf der Grundlage des Zensusgesetzes 2021 sind die Meldebehörden verpflichtet, bis 2021 die Daten von allen aktuell in der Gemeinde mit Hauptwohnung, alleiniger Wohnung oder Nebenwohnung gemeldeten Personen an die Statistischen Landesämter zu übermitteln. Dazu gab es eine Pilotdatenlieferung Ende 2017.

Der Zeitrahmen

Gemäß Zensusvorbereitungsgesetz 2021 ist im November 2017 die Erstlieferung pünktlich durchgeführt worden. Die Pilotdatenlieferung im Rahmen des Zensusgesetzes 2021 erfolgt zum 13. Januar 2019. Für diese Lieferung entstehen keine grundlegenden Änderungen gegenüber der Lieferung nach dem Zensusvorbereitungsgesetz. Danach werden weitere vier Bestandsdaten-Lieferungen aus dem Melderegister bis 2021 folgen (Datenlieferungen zur Vorbereitung des Zensus 2021 im Zeitraum 1. und 4. Quartal 2020 sowie Datenlieferungen am Zensusstichtag im Zeitraum 2. und 3. Quartal 2021 jeweils für den Zensus 2021).

Kostenfreier Service für OK.EWO-Kunden

Für die bayerischen OK.EWO-Kunden im Rechenzentrum wird die AKDB Abzüge und Lieferungen zum 13. Januar 2019 kostenfrei durchführen. Kunden brauchen nichts weiter zu tun: Die AKDB übernimmt alle zu erbringenden Leistungen. Für alle anderen OK.EWO-Kunden wird die AKDB eine entsprechende Programmfunktion für den Bestandsdaten-Abzug im Rahmen einer Versionsauslieferung kostenfrei bereitstellen.

In Zukunft: vollkommen digitaler Zensus

Der Zensus 2021 in Deutschland ist Teil einer europaweiten Zensusrunde, die für alle Mitgliedsländer der EU verpflichtend ist. Die Europäische Union wird ab 2024 die jährliche Veröffentlichung von georeferenziellen Bevölkerungsdaten von ihren Mitgliedern fordern. Das heißt: In Zukunft werden die europäischen Mitgliedstaaten nicht umhinkommen, eine Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltungsregister voranzutreiben. Für den Zensus 2021 werden neben Daten aus dem Melde- und weiteren Verwaltungsregistern noch immer eine gewisse Anzahl von Haushaltebefragungen auf Stichprobenbasis sowie eine Gebäude- und Wohnungszählung erfolgen. In Zukunft soll dagegen ein rein registerbasierter Zensus durchgeführt werden. Dafür hilft der Verwaltung der Zugriff auf digitalisierte und de facto verknüpfte Melderegister.