Zum 1. Juli 2017 trat das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Demnach benötigen Betreiber eine Betriebserlaubnis, und Prostituierte dürfen ohne Anmeldebescheinigung nicht mehr beschäftigt werden. Ziel des Gesetzes ist es, in der Prostitution tätige Menschen zu schützen und ihr Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Außerdem werden dadurch Grundlagen der Gewährleistung von Arbeitsbedingungen und zum Schutz der Gesundheit geschaffen. Ebenfalls sollen Kriminalität, Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten bekämpft werden.
Auch für Behörden verändert sich Einiges: Sie müssen Anmelde- und Gesundheitsbescheinigungen ausstellen, und außerdem sämtliche Daten über Prostitutionstätigkeit, -gewerbe, - veranstaltungen und -fahrzeuge regelmäßig an das Bayerische Landesamt für Statistik melden. Denn nur genaue Fallzahlen machen aussagekräftige Statistiken möglich. Damit kann die Situation von Menschen in der Prostitution durch Beratungs- und Unterstützungsangebote verbessert werden. Um Behörden bei ihren neuen Aufgaben zu unterstützen, gibt es jetzt im Verfahren OK.GEWERBE ein neues Modul. Es unterstützt Mitarbeiter der Erlaubnisbehörden bei den neuen und umfassenden Aufgaben durch die Ausstellung der Alias-Bescheinigungen, Erlaubniserteilungen und Statistikauswertungen.