AKDB aktuell November 2017

"Ja, is' denn heut' schon wieder Jahresabschluss?"

Bald ist 2017 vorbei und die Erstellung von Jahresrechnung oder -abschluss steht auf der To-do-Liste der Finanzverwaltungen. Hierbei muss Einiges beachtet werden. Schließlich ist eine beanstandungslose Prüfung das Ziel aller Kämmerer. Die Finanzexperten der AKDB unterstützen Kommunen bei der Erstellung oder übernehmen sie sogar komplett. 

Alle Jahre wieder: Für Kämmerer bedeutet Weihnachten nicht nur Lebkuchen und Nikoläuse, sondern viel Arbeit zum Abschluss des Haushaltsjahrs. Aber unabhängig davon, ob doppisch oder kameral: Die Finanzexperten der AKDB übernehmen die Arbeit.

Jahresabschluss bzw. Jahresrechnung bilden das Ergebnis der Haushaltswirtschaft einschließlich des Stands des Vermögens und der Verbindlichkeiten zu Beginn und am Ende des Haushaltsjahres ab. Bei Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der Kameralistik besteht die Jahresrechnung aus dem kassenmäßigen Abschluss und der Haushaltsrechnung. Nach den Grundsätzen der doppelten kommunalen Buchführung besteht der Jahresabschluss aus Ergebnis-, Finanz-, Vermögensrechnung sowie Anhang.

In beiden Fällen handelt es sich um eine komplexe Tätigkeit mit vielen Kennzahlen, die beachtet werden müssen. Das heißt, Kämmerer müssen im Vorfeld des Gesamtabschlusses exakt planen und dann effizient vorgehen. Nur so können sie ihr Ziel erreichen – eine Prüfung ohne Beanstandungen.

Das ist nicht immer eine leichte Aufgabe, denn häufig fehlt es den Kommunen schlichtweg an entsprechenden Personalkapazität. Die Lösung: Die Finanzexperten der AKDB aus den Fachbereichen Kameralistik oder Doppik übernehmen die komplette Erstellung des Gesamtabschlusses.

Und so geht's

In einem Organisationsgespräch definieren die Finanzexperten der AKDB den inhaltlichen und zeitlichen Ablauf der zugehörigen Tätigkeiten. Im kameralen Bereich können Kommunen die komplette Jahresrechnung oder nur einen der Bereiche Kasse und Kämmerei von der AKDB erledigen lassen. Für doppisch buchende Kommunen wird analog der Jahresabschluss in der Geschäftsbuchhaltung erstellt – mit allem was dazu gehört: von der Prüfung der Rückstellungen, über Rechnungsabgrenzungs-Buchungen bis hin zur Erstellung relevanter Auswertungen. So profitiert die Finanzverwaltung vom Fachwissen der AKDB-Kundenservice-Mitarbeiter. Die Konsequenz: Mehr Zeit – und das Gefühl, in sicheren Händen zu sein.

Für weitere Informationen zum Thema wenden Sie sich gerne an den Kundenservice der AKDB oder den Vertriebsberater in Ihrer Region. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.