AKDB aktuell November 2015

OK.WOBIS unterstützt bei Wohngelderhöhung

Zum 1. Januar 2016 tritt eine umfangreiche Sozialreform in Kraft, die in der öffentlichen Wahrnehmung wegen der aktuellen Flüchtlingsthematik fast in den Hintergrund getreten ist: das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts.


Das Wohngeld wird zum 1. Januar 2016 erhöht. OK.WOBIS unterstützt kommunale Wohngeldstellen bei der Umsetzung der Reform.

Das Wohngeld wurde in Deutschland zuletzt vor sieben Jahren erhöht. Infolge gestiegener Kosten ist das Leistungsniveau des Wohngelds in den letzten Jahren stetig gesunken. Deshalb war eine Anpassung dringend notwendig geworden. Die Leistungen werden um durchschnittlich 39 Prozent angehoben. Vermutlich rund 860.000 Haushalte werden hiervon profitieren.

Die Wohngeldstellen sind ab Anfang Januar 2016 aufgefordert, die neuen Wohngeld-Regelungen umgehend umzusetzen. Allen Haushalten mit laufendem Wohngeldbezug sollen die verbesserten Leistungen zeitnah und ohne neuen Antrag zugutekommen. Eine Übergangsregelung in § 42 a WoGG sieht für diese Fälle vor, in einem vereinfachten Verfahren nur Teile des neuen Rechts zur Anwendung kommen zu lassen. Auch dürfen sich die Wohngeldleistungen bei diesen Neuberechnungen im Vergleich zum Bewilligungsbetrag nicht verschlechtern. Für neue Wohngeldfälle und Weiterbewilligungen nach dem 1. Januar 2016 gilt in der Regel dann das neue Recht in vollem Umfang.

Die Wohngeldreform muss in den ersten Monaten 2016 umgesetzt werden und ist entsprechend verwaltungsaufwändig. Neben der Neuberechnung aller laufenden Wohngeldansprüche ist zu erwarten, dass zahlreiche neue Wohngeldanträge in den Wohngeldstellen eingehen werden, die ebenfalls zügig zu bearbeiten sind.

Die AKDB unterstützt kommunale Wohngeldstellen bei der Umsetzung der Reform. Dafür wird das Programm OK.WOBIS aktuell auf die neuen rechtlichen Grundlagen angepasst. Zugleich bietet die AKDB Workshops zur optimalen und effizienten Umsetzung der Wohngeldnovelle an. Hier erhalten Sie weitere Informationen zu OK.WOBIS.