AKDB aktuell November 2015

Kindergeld: Steuer-Identifikationsnummer ab 1. Januar

Das Bundeszentralamt für Steuern BZSt führt mit Jahresbeginn 2016 ein für Familienkassen verbindliches IT-Verfahren ein, das sogenannte IdNr-Kontrollverfahren. Mit diesem sollen ungerechtfertigte Kindergeldzahlungen verhindert werden.

Entgegen anderslautenden Medienberichten laufen Kindergeldzahlungen zum 1. Januar 2016 auch dann weiter, wenn die Steuer-Identifikationsnummer nicht vorliegen sollte.

Die Teilnahme an diesem Verfahren setzt voraus, dass die Familienkasse über die steuerlichen Identifikationsnummern IdNr des Berechtigten und des Kindes verfügt. Aus diesem aktuellen Anlass möchte die AKDB-Landesfamilienkasse ihre Kunden zur Steuer-Identifikationsnummer informieren.

Wichtige Information für Kindergeldberechtigte: Die AKDB-Landesfamilienkasse wird die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2016 nicht einstellen, selbst wenn die IdNr nicht vorliegen sollte. Kindergeldberechtigte, die bereits Kindergeld über die AKDB-Landesfamilienkasse beziehen, müssen nichts weiter unternehmen.

Die AKDB-Landesfamilienkasse plant, auch ohne Beteiligung ihrer Kindergeldberechtigten die Steuer-Identifikationsnummern zu ermitteln, zu verarbeiten und somit den Kindergeldbezug ihrer Berechtigten sicherzustellen. Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern enthalten. Sollte die Beteiligung einzelner Kindergeldberechtigter erforderlich sein, werden diese gesondert benachrichtigt. Das BZSt hat zu diesem Thema weiterführende Informationen für Kindergeldberechtigte veröffentlicht.