Die Teilnahme an diesem Verfahren setzt voraus, dass die Familienkasse über die steuerlichen Identifikationsnummern IdNr des Berechtigten und des Kindes verfügt. Aus diesem aktuellen Anlass möchte die AKDB-Landesfamilienkasse ihre Kunden zur Steuer-Identifikationsnummer informieren.
Wichtige Information für Kindergeldberechtigte: Die AKDB-Landesfamilienkasse wird die Kindergeldzahlung zum 1. Januar 2016 nicht einstellen, selbst wenn die IdNr nicht vorliegen sollte. Kindergeldberechtigte, die bereits Kindergeld über die AKDB-Landesfamilienkasse beziehen, müssen nichts weiter unternehmen.
Die AKDB-Landesfamilienkasse plant, auch ohne Beteiligung ihrer Kindergeldberechtigten die Steuer-Identifikationsnummern zu ermitteln, zu verarbeiten und somit den Kindergeldbezug ihrer Berechtigten sicherzustellen. Neuanträge müssen die Steuer-Identifikationsnummern enthalten. Sollte die Beteiligung einzelner Kindergeldberechtigter erforderlich sein, werden diese gesondert benachrichtigt. Das BZSt hat zu diesem Thema weiterführende Informationen für Kindergeldberechtigte veröffentlicht.