Die neuen gesetzlichen Regelungen erforderten weitreichende Anpassungen im Fachverfahren. So machten unter anderem die neue unstrukturierte Schreibweise aller Namensarten, eine neue Definition der Wohnungen, die Speicherung weiterer Daten wie die des mitwirkenden Wohnungsgebers bei Ein- und Auszügen und viele andere Umstände eine grundlegende Überarbeitung des Datenmodells notwendig. Mit diesem neuen Datenmodell war in der Folge eine Überarbeitung der Auskunfts- und Änderungsmasken sowie der Auswertungen verbunden. Anpassungen ergaben sich zudem bei den Datenübermittlungen durch Einführung von XMeld V2.1, dem standardisierten Datenaustauschformat im Meldewesen.
Außerdem führt das Bundesmeldegesetz auch zu neuen Geschäftsprozessen in den Meldebehörden. Wichtig sind hier die Mitwirkung des Wohnungsgebers bei Ein- und Auszügen sowie der Rechtsanspruch des Bürgers auf Auskunft über die gespeicherten Daten und über Art und Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen. Die AKDB-Fachanwendungen unterstützen die neuen Geschäftsprozesse selbstverständlich in elektronischer Form.
Für weitergehende Informationen stehen Ihnen Ihre AKDB-Vertriebsberater gerne zur Verfügung. Oder besuchen Sie uns auf der Kommunale am 14. und 15. Oktober 2015 in Nürnberg: Dort fasst die AKDB an einem Präsentationsplatz alles Wissenswerte zum Thema neues Bundesmeldegesetz zusammen.