Was sind Veränderungsmitteilungen und wer profitiert zukünftig von dem neuen Service? Kindergeldempfänger müssen Veränderungen, die für den Anspruch auf Kindergeld erheblich sind, ihrer Familienkasse unverzüglich mitteilen. Darunter fallen Änderungen bezüglich Familienstand, Adresse, Haushaltsaufnahme, Bankverbindung, Schulausbildung, Studium usw.
Die Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises ermöglicht es, Mitteilungen elektronisch an die Familienkasse zu übermitteln. Als Ausweis gilt neben dem neuen Personalausweis auch der elektronische Aufenthaltstitel. Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.
Sie wollen eine Veränderung mitteilen? Rufen Sie dafür einfach den Service „Veränderungsmitteilung“ unter www.akdb.de/landesfamilienkasse/formularservice auf oder gelangen Sie direkt zum Service unter www.buergerserviceportal.de/bayern/service
Weitere Informationen sind dem aktuellen Kindergeld-Merkblatt zu entnehmen.