Sowohl öffentliche Spielhallen als auch das Bewachungsgewerbe können sich in den letzten Jahren nicht über mangelnden Zulauf beklagen. Wer aber den ordnungsgemäßen Ablauf in einer Spielhalle garantieren oder sogar gewerbsmäßig Leben und Eigentum fremder Personen bewachen will, muss eine Erlaubnis beantragen.
Die beiden genehmigungspflichtigen Gewerbe „Spielhallen“ und „Bewacher“ verursachen bei Erlaubnisbehörden viel Arbeit. Bisher erledigten und überwachten die Ämter die notwendigen Genehmigungsvorgänge weitgehend manuell – mit Akten, Karteikarten und Exceldateien. Ab sofort stehen in OK.GEWERBE entsprechende Module zur Verfügung und sparen Sachbearbeitern in Landratsämtern und kreisfreien Städten Zeit und Aufwand. Die browserbasierte Software sorgt für eine sichere und schnelle elektronische Weiterleitung an die in der Gewerbeordnung festgelegten Stellen sowie für die Archivierung aller Bescheide und Antragsdaten. OK.GEWERBE ist aber nicht nur für Erlaubnisbehörden entwickelt, sondern bietet auch Gemeinden geeignete Lösungen für die Verwaltung von Gewerbedaten.
Neben der Online-Anmeldung durch den Gewerbetreibenden über das Bürgerservice-Portal gibt es unterschiedliche Schnittstellen: zum Einwohnermeldeverfahren und zum Bayerischen Behörden-Informationssystem BayBIS, da in OK.EWO bzw. BayBIS die Meldedaten des Gewerbetreibenden überprüft und übernommen werden. Auch eine Schnittstelle zum Finanzwesen ist vorhanden, weil Online-Gewerbemeldungen gegenüber der Kommune gebührenpflichtig sind.