AKDB aktuell März 2015

Automatisierte Gewerbesteuer-Festsetzung

AKDB-Kunden, die ihre Gewerbesteuer mit der Finanzsoftware OK.FIS/Finanzwesen zentral Dialog festsetzen, können ab sofort die entsprechenden Besteuerungsgrundlagen vom Finanzamt elektronisch abholen. Möglich macht es das Zusatzmodul DTA Gewerbesteuer.

Bild mit Münzen und Geldscheinen

In Bayerns Kommunen ist eGovernment gelebte Praxis. Seit Jahren schon werden die Besteuerungsgrundlagen für die Grundsteuer vom Finanzamt elektronisch an die Gemeinden übertragen. Was bei der Grundsteuer funktioniert, geht nun auch bei der Gewerbesteuer: Kunden der AKDB, die ihre Gewerbesteuer mit OK.FIS/FINzD festsetzen, können ab sofort auch für diesen Bereich die grundlegenden Daten vom Finanzamt elektronisch abholen.

Grundlage für den DTA Gewerbesteuer Bayern ist die Teilnahme am Verfahren ElsterFT. Das örtliche Finanzamt stellt jeden Werktag die aktuellen Daten zur Verfügung. Dabei werden nicht nur die Daten zu Betrieben im Bereich des örtlichen Finanzamts, sondern auch anderer Finanzämter in Bayern bereitgestellt.

Nach Abholung der Daten werden diese automatisiert in OK.FIS/FINzD integriert. Dabei erfolgen Änderungen von Aktenzeichen automatisch, unklare Fälle werden zur Überprüfung und manuellen Nachbearbeitung protokolliert und Messbetragsänderungen gelistet. Anhand der vollständig in OK.FIS/FINzD übernommenen Daten können Kommunen dann die Festsetzungen durchführen, ohne Messbescheide manuell auswerten und erfassen zu müssen.

Mit dem Zusatzmodul DTA Gewerbesteuer Bayern unterstützt die AKDB Kommunen bei einem weiteren Schritt auf dem Wege zum flächendeckenden eGovernment.