Für Arbeitgeber bedeutet dies, dass der UV-Lohnnachweis zukünftig auch über das Meldecenter der AKDB elektronisch erstellt und an die Unfallversicherungsträger übersandt wird. Als erste Schritte zur Erreichung dieses Ziels wurden zu Jahresbeginn die Stammdaten zur Unfallversicherung elektronisch abgefragt und über das Meldecenter der AKDB vom zuständigen Unfallversicherungsträger für 2016 zurückgemeldet.
Außerdem hat die AKDB zusätzliche zentrale Auswertungen zum neuen UV-Meldeverfahren bereits programmiert. Informationen zu diesen Auswertungen und zu den Meldungen, die im ersten Halbjahr übermittelt werden müssen, erhalten Kunden zeitnah und ausführlich durch das zuständige AKDB-Geschäftsfeld.
Die Einführung des elektronischen Lohnnachweises befindet sich in den nächsten zwei Jahren in der Testphase. In diesem Zeitraum ist für die Beitragserhebung also nach wie vor der Lohnnachweis in Papierform maßgebend.