Die AKDB-Landesfamilienkasse setzt das Gesetz zur Anhebung des Kindergeldes vom 16. Juli 2015 bereits erfolgreich um. Aufgrund dieses Gesetzes zahlen alle Familienkassen rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 ihren Berechtigten erhöhte Kindergeldbeträge. Dies führt sowohl zur Erhöhung der laufenden Zahlungen als auch zur Verpflichtung die Unterschiedsbeträge für das fortgeschrittene Jahr 2015 nachzuzahlen. Ferner sind Familienkassen dazu verpflichtet die Kindergelderhöhung mittels einer Festsetzung aktenkundig zu machen.
Das Kindergeld erhöht sich somit rückwirkend zum 1. Januar 2015 um vier Euro und ab dem 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro.
Danach ergeben sich folgende monatliche Kindergeldbeträge:
2014 | 2015 | 2016 | |
Für die ersten zwei Kinder jeweils | 184 € | 188 € | 190 € |
Für ein drittes Kind | 190 € | 194 € | 196 € |
Für jedes weitere Kind | 215 € | 219 € | 221 € |
Die Kindergeldberechtigten der AKDB-Landesfamilienkasse erhielten das erhöhte Kindergeld sowie die nachzuzahlenden Unterschiedsbeträge bereits mit dem Kindergeld für den Monat September 2015 ausgezahlt.
Kunden, die die Dienstleistung durch die Landesfamilienkasse der AKDB beziehen, brauchen nichts weiter zu unternehmen. Kommunen in Bayern, die die Funktion der Familienkasse wahrnehmen, können ihren zahlreichen Verpflichtungen nachkommen, indem sie die Dienstleistung der AKDB-Landesfamilienkasse in Anspruch nehmen.