Das Logo der AKDB AKDB Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern
NEWSROOM

Enger Schulterschluss mit Kommunen ein Muss

Die Bayerische Staatsministerin für Digitales Judith Gerlach im Gespräch.

17.02.20203 Minuten2
BürgerserviceOZG/EfA

Auf dem 6. Zukunftskongress Bayern am 13. Februar ging es um die Frage: Wie weit ist Bayern bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes? Die AKDB präsentierte in den Fachforen unter anderem das Organisationskonto und den E-Rechnungs-Workflow. Und sprach sich dafür aus, Kommunen schon früh in den Entwicklungsprozess von Softwarelösungen einzubinden.

„Wir müssen immer bürger- und serviceorientierter agieren“, sagte die Bayerische Staatsministerin für Digitales Judith Gerlach in ihrer Keynote bei der Eröffnung des 6. Zukunftskongress Bayern. Über 400 Entscheider aus Kommunen, Politik und Wirtschaft nahmen an der Veranstaltung im Haus der Bayerischen Wirtschaft in München teil. „Nur wenn wir den Bürger als Kunden und nicht als Bittsteller betrachten, kann E-Government funktionieren.“ Das sei nicht nur eine Frage der Haltung, sondern auch der Instrumente. Die Digitalisierung der Verwaltung sei folglich nicht mit Online-Formularen erledigt, sondern brauche medienbruchfreie Prozesse – und zwar Ende-zu-Ende, bis ins Fachverfahren hinein. Das bayerische Staatskabinett habe dazu einen 12-Punkte-Plan erarbeitet, der in der Kabinettssitzung vom 11. Februar vorgestellt wurde. Dabei geht es um das Vorantreiben eines Unternehmenskontos auf Basis von ELSTER als weitere Zugangsmöglichkeit für Unternehmen. „Die Wirtschaft wartet sehnsüchtig darauf!“, so Gerlach. Aber es geht auch um mobilfähiges E-Government. Noch einmal bekräftigte Gerlach Bayerns ehrgeiziges Ziel, bis Ende 2020 mit einer BayernApp an den Start zu gehen und einige der top 54 Online-Dienste zur Verfügung zu stellen. Etwa Online-Bauanträge, Elterngeld- oder Wohngeldanträge. Ihr Motto: Bayern macht’s einfach!

Kommunen müssten dabei gefordert und gefördert werden. Eine positive Zwischenbilanz zog die Digitalministerin in Bezug auf das Förderprogramm „Digitales Rathaus“. Seit Beginn des Förderprogramms für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes seien bereits über 200 Anträge von bayerischen Kommunen eingegangen. 

Aus der Praxis heraus Lösungen entwickeln

Es gibt viele Faktoren, um aus dem Projekt Verwaltungsdigitalisierung einen Erfolg zu machen. Einige davon stellte AKDB-Vorstandsmitglied Gudrun Aschenbrenner in der Podiumsdiskussion heraus: Man müsse sehr praxisbezogen denken und Lösungen schon früh im engen Schulterschluss mit Kommunen erarbeiten. Gleichzeitig unterstrich sie, dass schon sehr viel getan worden sei und die gelegentlichen Klagen, dass alles viel zu langsam vorangehe, unberechtigt seien. Über 80 Online-Dienste, ein Nutzerkonto, Postfach und Online-Bezahlmöglichkeiten für den Bürger: All das existiere bereits. Und dafür brauche der Bürger für den ohnehin seltenen Fall der notwendigen Authentifizierung über die eID-Funktion des nPA kein Lesegerät mehr: Die AusweisApp mache das möglich. All dies müsse nur besser und intensiver dem Bürger kommuniziert werden.

Alles bereit für die E-Rechnung

Auch die E-Rechnung war neben der IT-Sicherheit und dem Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verwaltung eines der zentralen Themen auf dem Zukunftskongress. Am 18. April 2020 sind Kommunen dazu verpflichtet, E-Rechnungen zu empfangen und zu bearbeiten. Doch kaum ein AKDB-Kunde, so Holger Gehringer, stellvertretender Leiter Geschäftsfeld Finanzwesen, nutze den deutschlandweiten Standard XRechnung. Intensiver sei dagegen die Nutzung des hybriden ZUGFeRD-Formats. Damit Kommunen weiterhin problemlos alle Formate entgegennehmen und bearbeiten können, bietet die AKDB ihr Modul eREB. Damit können alle Bildformate, auch PDFs, problemlos entgegengenommen und in den elektronischen Workflow eingespeist werden. Bis hin zu Anordnung mit elektronischer Signatur. Das Fazit des Zukunftskongresses zog Gudrun Aschenbrenner: Kundenzentrierung, gute Software, Standards und vor allem der Dialog mit den Kommunen sind Voraussetzung für eine schnelle und erfolgreiche Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Im Freistaat und in Deutschland.


War dieser Beitrag für Sie hilfreich?Sie haben diesen Beitrag als hilfreich markiert. Danke!
2
nach oben